Titel/Regest |
"Christopff Bernardt", Bischof zu Münster, Reichsfürst, Burggraf zum Stromberg und Herr zu Borkeloh, belehnt aufgrund vorgelegter Vollmacht den "Johan Volbier" zu Behuf des "Johan Otto von Heede" mit der Wohnung zu Heede, "Lambert Mennekers" Sohns Erbe zu Haren, dem vierten Teil des Zehnten zu Heede, "Gripes" Erbe zu Lehe ("Leede"), "Bönekens" Haus zu Lehe im Ksp. Aschendorf, "Tiden Votesz" Haus im Ksp. Sögel in Mannstatt, wie zuvor "Herman Thebe" zu Behuf des "Melchior Heede" vom Kurfürsten zu Köln, Herzog "Ferdinand" von Bayern, als Vorgänger des Ausstellers belehnt worden ist. Der Aussteller unterschreibt und siegelt mit dem Lehnkammersiegel.
Zeugen: "Dietherich Herman Nagel", Hofmeister und Obristleutnant, "Bernardt Widenbrug" und "Bernardt Brummer", beide Lizentiaten der Rechte. |