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Regest |
Datum |
1657-09-29 Suche DWUD Suche Portal |
Datum Bestand: früher
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später
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Titel/Regest |
"Caspar von Dorgeloh" zu Querlenburg erklärt, daß die vier Kinder von "Warnike Tesing" von Lohausen (Fladderlohausen ?) mit der frei gelassenen "Elsche Sexstroh", nämlich "Henrich, Dieterich, Anna" und "Alheit", in ihrem freien Stand verbleiben und aus dem Erbe "Sexstroh" ihren kindlichen Anteil erhalten sollen, obwohl "Warnike" und "Elsche" sein eigenbehöriges Erbe "Sexstroh" nach Eigentumsrecht übernommen haben und unfrei geworden sind. Sollten die genannten Kinder an dem Erbe "Sexstroh" im Kirchsppiel Dinklage in der Bsch. Langwege eine Forderung erheben, so sollen sie sich mit dem Erkenntnis, das der für das Erbe zuständige Richter fällt, begnügen. Sollte ein Kind oder ein anderer ihretwegen dagegen handeln, soll diese Urkunde hinfällig sein. Aussteller unterschreibt und siegelt. |
Archiv |
Assen (Dep.) |
Bestand |
Urkunden | alle Regesten |
Signatur |
2309 |
Benutzungsort |
LWL-Archivamt für Westfalen |
Überlieferungsart |
Ausfertigung, Pergament, kanzelliert, anh. Siegel (unklar, ob benutzt), Unterschrift. Rückseite: Inhaltsvermerk; Altsignatur (Querlenburg Lit. I Nr. 17). |
Projekt |
Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD) |
Systematik |
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Datum Aufnahme |
2011-03-30 |
Aufrufe gesamt |
1263 |
Aufrufe im Monat |
62 |