Regest

Datum 1663-02-14 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Urheber/Aussteller Alexander VII., Papst
Ausstellungsort Rom
Titel/Regest Papst Alexander VII. ist von Leonardus de Becke, Abt des Kloster Ss. Peter und Paul gen. Abdinghof in der Stadt Paderborn unterrichtet worden, dass die Familie de Ketteler den Hof bzw. das Amt Honsel im Bistum Münster von den Äbten des Klosters zu Lehen empfangen. Auf dem Gut des Hofes ist die Burg Assen erbaut worden. Nachdem sich die Familie in zwei Linien gespalten habe, habe die eine die alte Burg erhalten, die andere eine neue Burg Assen aufwendig errichtet. Von der Linie Neu-Assen habe Wilhelmus de Ketteler nur Töchter gehabt, doch habe es als nächsten Agnaten über den Urgroßvater einen Joannes gegeben sowie auch Agnaten aus der Linie Alt-Assen. Nach Wilhelmus Tod haben sich seine Töchter unter Ausschluß der Agnaten in den Besitz der Burg gesetzt und investieren lassen. Wilhelmus Tochter Ottilia heiratete Conradus von Alt-Assen, so dass der Besitz wieder vereinigt war, wenn auch Alt-Assen selbst unbewohnbar war. Conradus und Ottilia blieben kinderlos. Eva, die andere Tochter des Wilhelmus war verheiratet mit Goswinus de Ketteler zu Hovestadt aus der Linie Neu-Assen, der zwar mit der Eva verwandt war, jedoch nicht der nächste erbberechtigte Agnat war. Conradus bewohnte Neu-Assen und ließ Alt-Assen unbewohnt, er kaufte aber viele zu Alt-Assen gehörige Güter von den Gläubigern zurück und hinterließ den nach seinem Tod geborenen Goswinus Conradus, der kinderlos starb und seine verwitwete Mutter und seine Schwester hinterließ. Die Witwe setzte sich in den Besitz von Neu- und Alt-Assen als Heiratsgut bzw. bis es abgelöst werden sollte. Godefridus de Heiden, der die Schwester des Goswinus Conradus geheiratet hatte, glaubte sich eher berechtigt, die beiden Burgen in Besitz zu nehmen als die Witwe des Goswinus Conradus und löste deren Ansprüche mit Geld ab. Nun meldete aber der Herr (toparcha) de Wendt Erbansprüche an, weil seine Mutter aus der Linie Neu-Assen stammte. Und auch Rutgerus de Ketteler vom Haus Sythen, ein Nachkomme von Wilhelmus, dem Bruder des Conradus, der Ottilia von Neu-Assen geheiratet hatte, forderte als nächster Agnat zumindest den Besitz von Alt-Assen, während sich für Neu-Assen Herr Ketteler zu Heringen als nächster Agnat seinen Anspruch anmeldete. Während nun Rutgerus de Ketteler den Abt Leonardus zu Hilfe rief, damit er ihm die männliche Erbfolge sichere, wurde der Besitz dem Godefridus de Heiden vom höchsten Gericht zuerkannt. Gegen dieses Urteil haben Rutgerus de Ketteler und der Abt Leonardus appelliert. Obwohl der Rechtsstreit noch anhängig war und bevor die Summe von ihm an die Witwe des Goswinus Conradus entrichtet war, hat Godefridus de Heiden die Burgen mit ihrem Zubehör dem Henricus de Galen, Herrn zu Bisping, Romberg und Ottenstein und Drost zu Vechta, verkauft, woraufhin Abt Leonardus und Rutgerus de Ketteler Klage gegen ihn auf Rückgängigmachung der Entfremdung erhoben haben. In diesem Prozess forderte Godefridus de Heiden als Intervenient des Henricus de Galen für Baukosten und Verbesserungen eine Entschädigung von 120.000 Rtlr., gegen die er auf den Besitz verzichten werde. Mittlerweile hat Rutgerus de Ketteler die Ansprüche des Herrn Ketteler zu Heringen auf Neu-Assen erworben. Henricus de Galen hat dem Abt Leonardus, damit dieser sein Klage aufgibt, und dem Kloster für das Eigentum (dominium directum) die Summe von 7000 Rtlr. angeboten sowie 300 Rtlr. als Handgeld (arrha). Das Kloster nimmt von diesem Lehen nur 8 Gulden ein, was etwa 10 Schilden römischer Münze entspricht, und dem Abt stand sonst noch eine Beherbergung zu, die aber seit undenklichen Zeiten nicht in Anspruch genommen worden ist. Die Einkünfte aus dem gezahlten Kapital würden aber 250 Rtlr. betragen und damit bei weitem die bisher erhaltenen Gulden übersteigen. Der Abt und die Mönche sehen den Vorteil dieses Geschäftes ein, haben aber Bedenken auf das Eigentumsrecht zu verzichten wegen der Ansprüche des Rutgerus de Ketteler. Um nun dieses für das Kloster vorteilhafte Geschäft nicht zu verlieren, haben der Abt und Henricus de Galen vereinbart, das Eigentumsrecht an Henricus de Galen gegen die vereinbarte Summe abzutreten, hierzu aber auf Kosten des Henricus de Galen die Bestätigung des hl. Stuhls einzuholen. Mit Rutgerus de Ketteler soll sich Henricus de Galen einigen. Der Papst bestätigt nun den Vertrag, den der Abt und Rutgerus de Galen am 29.08. vergangenen Jahres geschlossen haben, da er für das Kloster vorteilhaft ist, und bestimmt, dass das eingenommenen Geld allein zum Wohl des Klosters verwandt werden soll.
Vermerke Rückseite: Venerabili fratri Ferdinando episcopo Paderbornensi.
Archiv   Assen (Dep.)
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 2353
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Altsignatur Signatur (Assen I Nr. 33)
Überlieferungsart Ausfertigung, Pergament, lateinisch, sub anulo piscatoris.
Siegel Siegelspuren
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.4   1650-1699
Datum Aufnahme 2011-03-30
Datum Änderung 2011-10-26
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