Titel/Regest |
Vor "Caspar Bucholtz", fürstlich münsterischer Richter zu Vechta und Gograf zu Sutholte, bekennt, dass der unlängst verstorbene "Johann Kenckell" der Jüngere in seinem Testament den Armen zu Dinklage einige Gelder vermacht hat, weshalb nun "Herman Bochorst" und "Gerdt Tappehorn" vor Gericht erscheinen und erklären, dass "Herman Bochorst" dem + Kenckell 30 Rtlr. und "Gerdt Tappehorn" ihm 20 Rtlr. geschuldet haben. Beide versprechen nun, diese Summen jährlich an Alten Weihnachten mit 1 1/2 Rtlr. bzw. 1 Rtlr. an die Armen zu verzinsen, behalten sich aber die Ablösung vor. Der Richter siegelt.
Zeugen: "Arndt Deiphaus", Vogt zu Dinklage, und "Claws von Atter", Gerichtsfrone. |