Titel/Regest |
Vor "Bernhard von Wiedenbrück", Lizentiat der Rechte, comes palatinus caesareus, fürstl. Münsterischer Geheimer Rat und Hofrat, weltlicher Hofrichter, einigen sich "Johan Herman von Buerwinckell" und "Anthon Loyer" wegen der Ansprüche "Loyers" an Buerwinckell über 680 Rtlr. aus Waren und anvertrauten Geldern sowie über 64 Rtlr. 7 Sch. wegen verkaufter Waren an "Buerwinckells" Frau und über 9 Rtlr. 21 Sch. wegen an ihn verkaufter Waren sowie heute geliehener 60 Rtlr., insgesamt 869 Rtlr. 3 Sch., sowie wegen der "Wüllischen" Obligation über 1.000 Rtlr., die "Loyer" zediert wurde, der immitierten "Ohrischen" Güter und speziell den Hof zu "Kelling" im Ksp. Ahlen, für die Notar "Schweling" eine Immission zugunsten der von Wüllen erwirkt hat. "Loyer" soll so lange im Genuß dieser Güter bleiben, bis seine Forderungen gänzlich befriedigt sind. Der Richter siegelt. Geschehen im Haus des Hofrichters auf der Salzstrasse.
Zeugen: "Johan Averdunck", Notar, und "Johan Funhoff" aus Werne. |