Titel/Regest |
"Henricus a Galen", Herr zu Assen, Bisping, Romberg und Ottenstein, Drost zu Vechta, und seine Frau "Anna Elisabetha de Reck", die als ihre Patrone die Jungfrau Maria und den hl. Antonius von Padua erwählt haben, stiften für ein in ihrer Lippborger Kirche am Fest des hl. Antonius durch Glockenschlag angekündigtes feierliches Hochamt und für die dabei anwesenden Armen des Kirchspiels eine jährliche Rente von einem Kapital von 200 Rtlr. aus dem Kirchspiel, wovon der Pastor 1 1/2 Rtlr., der Küster 1/2 Rtlr., der Lehrer 1/2 Rtlr. und die übrigen Kantoren 1/2 Rtlr. erhalten sollen, während die übrigen 7 Rtlr. vom Pastor unter die Gläubigen verteilt werden sollen. Nach dem Tod des "Henricus a Galen", sollen jährlich an seinem Todestag eine Messe gesungen und Verteilungen in der genannten Form vorgenommen werden. Am 8. März soll zu Ehren der Jungfrau Maria eine Messe gesungen werden. Die Stiftung wird vermehrt durch 100 Rtlr., die aus dem Erbe "Wischman" im Ksp. Drensteinfurt zu zahlen sind. Davon soll der Pastor ¾ Rtlr., der Küster und die übrigen Kantoren 1/2 Rtlr. und die übrigen Taler sollen unter die Armen verteilt werden. (Folgt gestrichen: Nach dem Tod der "Anna Elisabetha de Reck" soll am 7. März die Vesper für die Verstorbenen gesungen und am 8. März die Messe für ihre Seele begangen werden.) Für die Aufbringung der Summen vom Ksp. und vom Erbe "Wischman" soll in erster Linie der Herr zu Assen, dann der Pastor zuständig sein. Die Aussteller siegeln. |