Titel/Regest |
"Henrich", Abt des Klosters Ss. Apostolorum Petri et Pauli genannt Abdinghof in Paderborn vom Benediktinerorden, belehnt den "Joann Peter Voss", Lizentiat der Rechte, als Bevollmächtigten des "Rottger von Ketteler", Hern zu Assen, auch zu Sythen, Hoetmar und Seppenhagen, zugleich auch für dessen Bruder "Dietherich von Ketteler", Domherr zu Hildesheim, mit den beiden Häusern zu Assen und dem Hof zu Honselildesheim HildesH. Diese Lehen waren vom vorherigen Abt "Leonardus" unrechtmäßig dem Herrn "von Gahlen" übertragen worden. Der Lehnsträger hat als Pacht jährlich zwischen Michaelis und Martini acht Gulden zu zahlen. Der Abt sieht sich allerdings nicht in der Lage, den Lehnsmann in den Besitz des Lehens zu setzen, will ihn aber bei seinem Bemühen in den Besitz zu gelangen unterstützen. Der Abt unterschreibt und siegelt.
Zeugen: "Joann Nicolas Groll" und "Conradt Wernekinck". |