Titel/Regest |
"Joannes Philippus", Erzbischof zu Mainz, Erzkanzler durch Germanien und Kurfürst, Bischof zu Würzburg und Worms, Herzog von Franken, bestätigt auf Bitten von "Henricus de Galen", Drost zu Vechta, Herr in Assen, und seines Sohnes "Franciscus Wilhelmus de Galen", Erbkämmerer, Herr in Enniger, die Stiftung einer neuen Dompräbende in der Domkirche zu Worms unter wörtlicher Einfügung der Stiftungsurkunde der beiden Stifter vom 13. Oktober 1667. "Henricus de Galen", Drost zu Vechtas, Herr in Assen, und sein Sohn "Franciscus Wilhelmus de Galen", Erbkämmerer, Herr in Enniger, stiften mit Zustimmung des Domkapitels zu Worms und ihrer Frau bzw. Mutter "Anna Elisabeth de Recke" eine Dompräbende am Dom zu Worms, dessen Patronat und Präsentation dem jeweiligen Erbkämmerer zustehen soll und das alle Rechte besitzen soll, deren sich auch die übrigen Domkapitulare erfreuen. Für die Errichtung des Kanonikats haben die Stifter 10 000 Rtlr. geschenkt. Das Domkapitel stimmt dieser Stiftung bei und siegelt zusammen mit "Henricus de Galen". Der Erzbischof gibt auf Bitten des Domkapitels seine Zustimmung, genehmigt die Bedingungen der Stiftung und siegelt mit dem Domkapitel. |