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Regest |
Datum |
1668-08-29 Suche DWUD Suche Portal |
Datum Bestand: früher
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später
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Titel/Regest |
Vor "Caspar Bucholtz", fürstlich münsterischen Richter zu Vechta und Gograf zu Sutholte, erklärt "Dietherich Scheper" aus der Bsch. Bünne im Ksp. Dinklage für sich und seine Frau "Lücke", dass er zusätzlich zu der Schuld von 40 Rtlr., die er urkundlich am 26. Mai 1640 gegenüber "Berndt Sandtman" und dessen Frau "Wübbeke" anerkannt habe, von "Sandtman" noch 20 Rtlr. erhalten habe. Diese 20 Rtlr. will er wie die 40 Rtlr. jährlich acht Tage nach Ostern landesüblich verzinsen. Zum Unterpfand setzt er die für die 40 Rtlr. versetzten zwei Stücke Landes von drei Scheffel Saat ", mitten vom kampffe an der seithen nach der krögerey uff den garthen schieszend", nämlich das sechste und siebte Stück, die ebenfalls für die 20 Rtlr. stehen sollen. Rückkauf bleibt vorbehalten. Der Richter siegelt.
Zeugen: die Brüder "Henricus" und "Henningus Ziegeler". |
Archiv |
Assen (Dep.) |
Bestand |
Urkunden | alle Regesten |
Signatur |
2398 |
Benutzungsort |
LWL-Archivamt für Westfalen |
Überlieferungsart |
Ausfertigung, Pergament, anh. Siegel in Holzkapsel, Unterschrift des Gerichtsschreibers "Eberhardt Molan". Rückseite: "Schreibgeb. zahlt mit 32 Groten"; "pro sigillo solvit ¾ Rtl".- 1680-01-11 Zession der Obligation durch "Bernt" und "Herman Santman" an den Erbkämmerer "Frantz Wilhelm von Galen", bezeugt durch "Casparus Strübbe", Sazellan und Vikar der Burg Dinklage, "Pet. Schreiber, Hinrich Spiegelberg".- Altsignatur (Lit. S N. 18). |
Projekt |
Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD) |
Systematik |
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Datum Aufnahme |
2011-03-30 |
Aufrufe gesamt |
2920 |
Aufrufe im Monat |
13 |