Titel/Regest |
Die Eheleute "Godfridt" Freiherr "von Heyden" und "Odiliana" geb. Freifräulein "von Ketteler", Herr zu Hovestadt, Boick, Schönrath, Heidmühl und Merklinghausen, Drost des Amtes Oestinghausen, haben von "Henrich von Galen", Herr zu Assen, Ottenstein, Bisping und Romberg, Drost zu Vechta, 2.000 Rtlr. geliehen, womit sie die 2.000 Rtlr. zurückgezahlt haben, die der "von Duith" vor fünf Jahren in ihr Haus Heidmühl "verschossen" hat. Die Aussteller treten dafür dem Gläubiger folgende zum Haus Heidmühl gehörige und im Amt Hamm liegende Ländereien ab, den "Hagen", die "Brede" und 13 Morgen von "Klotz" Mersch. Wiedereinlösung bleibt vorbehalten. Die Aussteller unterschreiben. Mit "Godfridt von Heyden" siegelt "Reynerus Schmeynck", Richter der Herrlichkeit Assen. |