Titel/Regest |
Vor "Henrich Horn", des Herrn "Ernest August", Bischofs zu Osnabrück, Herzogs zu Braunschweig und Lüneburg, verordneter Richter zu Quakenbrück, Badbergen und Menslage, erklärt "Hugo Conrad von Muntzebruch", dass er mittels dem vorgelegten Kaufbrief am 9. Juni 1667 vor dem Notar "Joannes Bange" dem "Gerhard Arnoldt Volbier", Rentmeister zu Cloppenburg, als Bevollmächtigten des "Frantz Wilhelm" Freiherrn "von Gahlen", Herrn zu Enniger und Dinklage, münsterischem Erbkämmerer, unwiderruflich die von seinen Eltern ererbten Erben "Henrich Deterding" zu Märschendorf im Ksp. Lohne und "Lubben Henrich" zu Tenstedt im Ksp. Cappeln verkauft habe. "Henrich Deterding", seine Frau und Kinder sind eigenhörig und er hat jährlich 20 Scheffel Roggen, 2 1/2 Molt Gerste Vechter Maßes, ein feistes Schwein, einen Wittentag [1], Hühner und Eier, auch den gehörigen Dienst mit Pferd und Wagen zu leisten. "Lubben Henrich" ist eigenhörige, aber noch nicht verheiratet, und hat jährlich ein Molt Roggen, zwei Molt Hafer Vechter Maßes, ein feistes Schwein, Hühner und Eier und den gewöhnlichen Dienst mit Pferd und Wagen zu geben. Die Erben sind kein Lehngut und frei von Lasten bis auf die bewilligten Schulden. Der Verkäufer verspricht Währschaft und setzt zum Unterpfand seinen Anteil an dem Erbe "Beltzemeyer". Der Richter und der Verkäufer siegeln.
Zeugen: "Johan Ubbing", Ratsverwandter zu Quakenbrück, "Godefridus Hartman", Kandidat der Theologie, und "Hansz Martin Buesch", Pedell. |