Titel/Regest |
Vor "Reinhardt Schmeynck", Richter und Gograf der Hoch- und Herrlichkeit Assen, verkauft "Catharina Böddekers", Witwe des "Philip Nieberg", mit Zustimmung ihres Sohnes "Franciscus Nieberg", substituierten Gerichtsschreibers zu Beckum, und dessen Frau "Anna Elisabeth" und ihres "ehethumbs" "Herman Westarp" und dessen Ehefrau "Margarethe Nieberg" dem "Henrich" Freiherrn "von Galen", Herr zu Assen, Ottenstein, Bisping und Romberg, Drost zu Vechta, ein Haus mit Hof genannt die "Kettelers" Freiheit in der Stadt Beckum am Kirchhof neben dem an der Stadtmauer gelegenen Gehöfte, das schon früher von den Erben Nieberg an den Käufer verkauft wurde, wie das die Urkunde von 1560-11-10 ("am abend Martini") besagt. [1] Zum Haus gehören zwei Kirchenbänke, eine Männer- und eine Frauenbank, neben dem Predigtstuhl sowie ein Begräbnis, weiter ein Saatkamp von 18 Mudde Einsaat nördlich von Beckum am "Duven ohrt", von dem jährlich drei Mudde Gerste an das Kapitel zu Beckum als Pacht zu zahlen sind, ein Morgen Landes von sechs Mudde Einsaat östlich von Beckum an der "Ellingfort" und ein Morgen Landes von 3 1/2 Mudde Einsaat an der "Wienecken brüggen" sowie ein Fischteich mit zugehörigem Land westlich vor Beckum an der "Raetbecke" neben dem Klosterkamp. Die Verkäuferin übergibt die zugehörigen Urkunden, verzichtet und lässt die Güter auf. Die Kaufsumme hat die Verkäuferin zur Bezahlung von Gläubigern, sodann für ihre beiden Söhne, die einige Jahre in fremden Landen studieren müssen, zur Aussteuerung ihrer Söhne und Töchter und für sich verwandt. "Herman Westarp" unterschreibt, der Richter siegelt.
Zeugen: Meister "Tonniesz Splithoven" und "Johannes Schulte", Glaser bzw. Bürger der Stadt Beckum. |
Überlieferungsart |
Ausfertigung, Pergament, anh. Siegel, Unterschriften des "Herman Westarp" für sich, seine Hausfrau "Margareta Niebergs" und als Kurator der moder und minderjährigen Kinder, des "Frantz Nieberg" und des Gerichtsschreibers "Franciscus Bittingh". Rückseite: Altsignaturen (Assen XIV. Fach No. 2 lit. a). [1] Vgl. Nr. 1292. |