Regest

Datum 1674-11-20 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Ausstellungsort Sassenberg
Titel/Regest "Christoff Bernhardt" Bischof zu Münster, Administrator zu Corvey, Burggraf zum Stromberg, Reichsfürst und Herr zu Borkelo bestätigt als Landesherr den Vergleich, der zwischen "Goszwin von Ketteler" zu Heringen und "Dietherich Georg von Heyden" wegen der Erbfolge in die Lehns- und Allodialgüter von Assen auf dem Haus Assen geschlossen wurde. (Es folgt die Abschrift des Anschreibens, mit dem dem Bischof der Vergleich mitgeteilt wird mit der Bitte um Bestätigung, sodann der Text des Vergleichs.) 1674-11-14, Assen Die Prozesse, die seit geraumer Zeit zwischen dem + "Godefried" Freiherrn "von Heyden", Herrn zu Hovestadt, Schönrath, Merklinghausen und Heidemühle, dann dessen Söhnen und Erben mit "Goszwin" Freiherrn "von Ketteler" zu Heringen geführt wurden, wobei auch ein Urteil des Reichshofrates wegen der Lehnsgüter die Schwierigkeiten bei der Trennung der Lehen von den Allodien nicht zu beheben vermochte, haben bei den Beteiligten nunmehr zu der Einsicht geführt, dass man sich gütlich einigen müsse. In den Verhandlungen, die daraufhin zu Assen unter Vermittlung des "Henrich" Freiherrn "von Galen" zu Assen, Bisping, Romberg und Ottenstein, Drost zu Vechta, und des "Jobst Weszel von Freytag" zu Buddenburg geführt wurden, sind die brüderlichen Sterbfälle und die Hovestädter Lehnssachen ausgeklammert worden. Dieses also ausgenommen hat der Freiherr "von Ketteler" zu Heringen auch für seinen anwesenden Sohns "Wilhelm Anthon von Ketteler" sowie seiner übrigen Kinder auf alle Ansprüche, Rechte und Forderungen bezüglich der Erbfolge zu Assen in Haus, Lehn- oder Allodialgütern, insbesondere auf das neue Haus Assen, zugunsten des "Dietrich Georg" Freiherrn "von Heyden" verzichtet. Er übergibt dem Freiherrn "von Heyden" das Urteil des Reichshofrates vom 4. Dezember 1671, dessen dieser sich in geeigneter Weise bedienen soll. Dafür verpflichtet sich "Dieterich Georg von Heyden", dem "Goszwin von Ketteler" für seinen Sohn eine Summe von 6.000 Rtlr. und einen Verzichtspfennig von 300 Rtlr. zu zahlen. Etwaige Anprüche der "von Ketteler" zu Sythen will "Goszwin von Ketteler" auf seine Kosten bereinigen. Die Vertragspartner geloben, den Vertrag einzuhalten, und bitten den Landesherrn um Bestätigung des Vertrages. Unterschriften von "Henrich von Gahlen", "Goszwin von Kettler, Georg Dieterich Freiherr von Heyden, Wilhelm Anthon von Ketteler, Jobst Weszel von Freytag, Jobst Herman Rave", Lizentiat, "G. L. Schumacher", Lizentiat, "Gerhard Detten", Richter. Der Bischof bestätigt den Vergleich, befiehlt seinen Beamten, Richtern und übrigen Bedienten daauf zu achten, dass dieser Vertrag eingehalten wird, unterzeichnet und siegelt mit dem Kanzleisekret.
Archiv   Assen (Dep.)
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 2442
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Ausfertigung, Pergamentlibell, anh. Siegel an durchgezogener Schnur, Unterschrift. Rückseite: Altsignatur (Assen III. Fach Nro. 3).
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.4   1650-1699
Datum Aufnahme 2011-03-30
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