Regest

Datum 1674-11-20 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Ausstellungsort Sassenberg
Titel/Regest "Christoff Bernhardt" Bischof zu Münster, Administrator zu Corvey, Burggraf zum Stromberg, Reichsfürst und Herr zu Borkelo, bestätigt als Landesherr den Vergleich, der auf dem Haus Assen zwischen "Henrich" Freiherrn von Gahlen, Drost zu Vechta, seinem Bruder, und "Dieterich Georg von Heyden" wegen der Streitigkeiten um die Erbfolge in den Assischen Lehns- und Allodialgüter geschlossen wurde. 1674-11-14, Assen Da am 4. Dezember 1671 beim Reichshofrat ein Endurteil ergangen ist, wodurch dem "Goszwin" Freiherrn von Ketteler zu Heringen der Besitz des neuen Hauses zu Assen mit dessen Lehnspertinentien und Abnutzungen zuerkannt worden ist, und auch dessen Einsetzung in den Besitz bevorstand, haben sich heute "Dieterich Georg" Freiherr "von Heyden", Herr zu Hovestadt, Schönrath, Merklinghausen und Heidemühle, der sich bei dem Verkauf des Hauses und der Herrlichkeit Assen (zu einer Befreiung des Besitzes von fremden Ansprüchen) verpflichtet hatte, und der Freiherr "von Ketteler" dahin geeinigt, dass der "von Ketteler" gegen Erhalt von 6.000 Rtlr. und 300 Rtlr. Verzichtgeld für sich und seine Kinder auf alle Ansprüche an den Gütern zu Assen und die Vollstreckung des Urteils verzichtet. Diese 6300 Rtlr. will nun "Henrich" Freiherr "von Gahlen" dem Freiherrn "von Heyden" vorgestrecken und hat sich zusammen mit ihm dem Freiherrn "von Ketteler" als Schuldner verbürgt. Der Freiherr "von Heyden" verspricht, die Schuldsumme von 6300 Rtlr. zurückzuzahlen und bis dahin landesüblich zu verzinsen. Der Freiherr "von Heyden" steht gleichwohl weiterhin zu seiner Verpflichtung, die von ihm an den Freiherrn "von Gahlen" verkauften Güter zu Assen von allen Ansprüchen der Familie "von Ketteler" frei zu machen und den Freiherrn "von Gahlen" im Besitz dieser Güter abzusichern. Ausdrücklich verzichtet er für sich und seine Familie auf alle Rechte, die ihm aufgrund des Vergleichs mit dem Freiherrn "von Ketteler" etwa erwachsen sein könnten und überlässt diese Rechte dem Freiherrn "von Gahlen", dessen Frau "Anna Elisabeth von der Recke" und den Erben aus dieser Ehe. "Diederich Georg" Freiherr "von Heyden" unterschreibt und siegelt. Der Bischof bestätigt den Vergleich, befíehlt seinen Beamten, Richtern und übrigen Bedienten daauf zu achten, dass dieser Vertrag eingehalten wird, unterzeichnet und siegelt mit dem Sekret.
Archiv   Assen (Dep.)
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 2443
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Ausfertigung, Pergamentlibell, anh. Siegel an durchgezogener Schnur, Unterschrift. Rückseite: Altsignatur (Assen III. Fach Nro. 3).
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.4   1650-1699
Datum Aufnahme 2011-03-30
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