Regest

Datum [1677-07-29] Suche DWUD Suche DWUD Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Nachdem "Christoff Bernhardt" Bischof zu Münster, Administrator zu Corvey, Burggraf zum Stromberg, Reichsfürst und Herr zu Borkelo, in den Besitz des Kirchspiels Senden samt Jurisdiktion und übrigen Rechten gelangt war, wollte er dieses zunächst dem von ihm gestifteten Erbkammeramt einverleiben, trat dann aber Senden an das Domkapitel auf dessen Bitte ab und erhielt dafür das Ksp. Enniger samt der Jurisdiktion. Doch ist es in einigen Jurisdiktionspunkten mit dem Archidiakon wie auch wegen des Hauses Enniger, an dem der Propst zu St, Mauritz ein Lehnrecht besitzt, zu Streitigkeiten gekommen. Um diese Streitigkeiten zu beheben, hat der Erbkämmerer "Frantz Wilhelm" Freiherr "von Galen" gebeten, ihm ein anderes Ksp. einzuräumen, wo dergleichen Streitigkeiten nicht zu erwarten sind, und das Ksp. Dinklage mit der Bsch. Brockdorf im Ksp. Lohne, die vorwiegend in Dinklagischen Leuten und Erben bestünde, vorgeschlagen, allerdings, weil die Situation und Bodengüte des Kirchspiels Dinklage mit dem Ksp. Enniger nicht gleich käme, auch die Einbeziehung des unlängst für das Erbkammeramt angekaufte Haus und Gut Esterwegen und des dazugehörigen Gutes "Boeckhorst" verlangt. Da nun hierzu die Zustimmung des Domkapitels erforderlich ist, hat der Bischof den Freiherrn "von Galen" an das Domkapitel verwiesen. Daraufhin haben Bischof und Domkapitel eine Kommission eingesetzt, bestehend aus den Domkapitularen "Johan Adolff Korff" gen. "Schmising, Matthiasz von der Reck", Vikar "Wilhelm Heuman" und Syndikus Dr. jur. "Johan Henrich Heerde", die die Brockdorfer Bsch. mit dem Wald "Scholbrock" und das Ksp. Dinklage besichtigt haben und befunden haben, "dasz so wol die oben gemelte Brockdörper baurschafft alsz auch besagtes kirspel Dincklage guten theils in schlechter sändiger länderey, unfruchtbaren heyden und moeraszigen gründen bestehe, fünff baurschafften in gemeltem kirspel sein, warzu obgemelte länderey und gründe, so von negst anwohnenden leuthen mit groszer mühe und arbeit vor und nach zu lande gemacht wehren, gehörten, die viehedrifft daselbsten mehrentheils schlecht, wie auch an anderen moeraszigen örteren der endts zu ersehen, wenig tauchliges eichen-, sondern der mehrer theil weichholtz sey, allermaszen das kirspel Dincklage und vorspecificirte baurschafft, das hausz und guet Esterwegen und Bockhorst mit darzu gehörigen ländereyen, wiesen und moraszen von unserm beaydtem ingenieurn Petro Pictorio in einer charte verzeichnet". Das Domkapitel hat darauf seine Zustimmung zum Tausch gegeben und sogar zugestanden, dass das Haus und die Güter Esterwegen und Bockhorst dem Stift Münster bisher keinen Heller eingebracht hätten und dasselbe für Bokelesch und "Oesterhuden, Langenholte" und "Möneke Burlage" gelte. Da der Bischof durch Kultivierung unfruchtbarer Plätze das Gemeinwohl fördern, dabei auch die Grenzen sichern und ein Fundament für die Religion in unkatholischer Nachbarschaft legen will, genehmigt er nunmehr den Tausch, legt das Ksp. Enniger wieder zum Amt Stromberg und inkorporiert das Ksp. Dinklage samt der Bsch. Brockdorf cum mero et mixto imperio dem Erbkammeramt, wobei zum Ausgleich Esterwegen und Bockhorst zugefügt werden. Falls der Erbkämmerer auch die Güter Bokelesch und Osterhausen, "Langenholt" und "Möneke Burlage" vom Malteserorden erwirbt und die beiden letzteren Güter gegen Ostfriesland vom Stift Münster behauptet werden können, sollen auch diese mit allen Rechten einbezogen werden. Der Bischof befiehlt den Beamten, Richtern und Bedienten in den Ämtern Meppen und Vechta, den Erbkämmerer in der Ausübung seiner Jurisdiktion und Rechte nicht zu behindern, behält sich die Oberhoheit (Ius Superioritatis) vor, unterschreibt und siegelt.
Archiv   Assen (Dep.)
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 2467
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Ausf.(?)-Pergamentlibell, anh. Siegel in Holzkapsel, Unterschrift. Rückseite: "ad causam v. Hammerstein contra v. Galen , p. Merc. 22." "Februarii 1758, Gerhardi procurator, Loyer notarius"; Altsignatur (Dinklage VI 1 b). [1] Kein Datum eingesetzt.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.4   1650-1699
Datum Aufnahme 2011-03-30
Datum Änderung 2011-03-31
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