Regest

Datum 1678-11-14 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Vor "Dietherich Schutte", Lizentiat der Recht, fürstl. münsterisch-paderbornischer Richter und Gograf zu Damme, schenkt die "Talcke Willensz" in einer donatio inter vivos den Eheleuten "Henrich Röttinnghueszen" und "Marie Kenther" die ihr gehörige allodial freie Stätte "Willen" im Ksp. Steinfeld Bsch. Harpendorf mit dem Garten und einem Stück Land von 2 Scheffel Saat auf dem "Langkampff" zwischen "Grave" und "Blocker" samt allen dazu gehörigen Rechten und auch Lasten, nämlich jährlich 9 Groten bremisch an Knechtgeld und Botendienst der halben Bsch. Harpendorf. Die Empfänger sind dafür verpflichtet, die "Talecke" Zeit ihres Lebens mit Kost, Kleidern und Wohnung zu versorgen. Wegen des Einspruchs des "Arndt Schröder" von Harpendorf haben sich "Röttinghausz" und "Schröder" nachher am 31. August 1679 dahin verglichen, dass "Schröder" gegen Zahlung von 14 Rtlr. auf alle weiteren Ansprüche verzichtet. Der Richter siegelt.

Zeugen: "Johan Meyer" "zu Ruschendorff" und "Johan Bollinch" Ksp. Damme sowie "Johan Böckman" und "Jurgen Kemper".
Archiv   Assen (Dep.)
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 2475
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Ausfertigung, Pergament, anh. Siegel in Holzkapsel, Untschrift des Notars "Everhardt Molan", Gerichtsschreiber. Rückseite: 1681-05-11 Quittung des "Arendt Schröder" über die Zahlung von 14 Rtlr. durch "Henrich Rottinghausz".

Zeugen: "Casparus Strübbe", Kaplan auf der Burg Dinklage, "Jo. Herman Byderwandt".- Inhaltsvermerk; Altsignatur (gestr. Lit U 11 N. 1 ; XXV 4).
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.4   1650-1699
Datum Aufnahme 2011-03-30
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