Titel/Regest |
Vor "Dietherich Schutte", Lizentiat der Rechte, fürstl. münsterischer Richter und Gograf zu Damme, verschreibt "Hennrich Sack", Einwohner des Dorfs Damme, dem Herr "Casparus Strubbe", Sazellan und Vikar der Burg Dinklage, der ihm aus der Armenkasse zu Dinklage 50 Rtlr. geliehen hat, die Sack zur Einlösung des an "Herman Frerken" versetzten "Brocktheiles" und von an Vikar "Listen" versetzte Wiesen verwandt hat, jährlich an Martini eine Rente von 2 1/2 Rtlr., die bis zur Ablösung an den Vikar oder die Hausarmen zu Dinklage zu zahlen ist. Der Richter siegelt.
Zeugen: "Herman Hildeman", fürstl. münsterischer Hausvogt zu Wildeshausen, und "Hugo Lindebohm". |