Regest

Datum 1693-04-14 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Vor Dr. jur. "Johan Henrich Brüningh", fürstl. münsterischer Richter und Gograf auf dem Desum, erklärt Frau "Maria Gerdruth von der Hoya", Witwe des Notars "Everhard Molan", wohnhaft zu Vörden, mit Beistand des "Johan Friederich Brockman", Bürgermeisters der Stadt Vechta, und ihres ältesten Sohnes Herrn "Joannes Fridericus Molan", Vikar an St. Johannes in Osnabrück, dass sie mit + "Philip Christian von Quernheimb" zu Südholz und dessen Witwe wegen des ihrem Ehemann von "Raban Johan von Quernheimb" testamentarisch vermachten Kapitals von 1300 Rtlr., das dem "Raban Johan" von "Philip Christian von Quernheimb" verschrieben wurde, in Streit geraten sei. Sie habe deswegen beim münsterischen weltlichen Hofgericht und später in Revision bei der Kanzlei so lange Klage geführt, bis "Philip Christian von Quernheimb" und dessen Witwe mit Urteil vom 28. Juni 1684 zur Zahlung des Kapitals samt Zinsen verurteilt worden seien und die Klägerin in verschiedene Quernheimbsche Pertientien eingesetzt worden sei. Am 10. Januar 1693 habe sie vom weltlichen Hofgericht das mandatum ad distrahendum für folgende Pertinentien erhalten: die Stätten "Meinerding, Rotrock, Lübben, Stricker, Nienaber" und "Frieling", die dann für 2515 Rtlr. an "Hansz Jurgen Winter", Vogt zu Bakum, "Henrich Kalckhove, Johan Tabke, Dieterich Schlepegrell" und Herrn Vikar "Johan Henrich Molan" öffentlich im Gericht verkauft worden seien. Das Erbe "Meinerding" hat der Vikar behalten müssen, da es keiner kaufen wollte. Da nun die Käufer der Erben das Geld nicht beibringen können und vom Kauf abgestanden sind und auch die "Molan" das Erbe "Meinerding" nicht behalten wollen, haben sie die Erben dem Freiherrn "von Gahlen" angeboten. Dieser kauft nunmehr für 2515 Rtlr. die genannten Erben. Von dem Erlös müssen die "Molan", deren Forderung auf 1994 Rtlr. festgesetzt ist, noch weitere Gläubiger bezahlen, nämlich die Witwe "Woldeck" zu Vechta mit 40 Rtlr., "Wilhelm Schlaphorst" zu Dinklage mit 20 Rtlr., die Erben "Buckholtz" mit 200 Rtlr., "Rhentze ex cessione Herbordt zum Stuckenborgh" mit 100 Rtlr., der Kirche zu Bakum wegen rückständiger Gebühren 7 Rtlr., "Johan Rosenbaum" zu Bakum mit 15 Rtlr., "Dirich Spille" ebenda mit 15 Rtlr., "Johan Holscher" zu Elmelage mit 25 Rtlr. und die Witwe "Buntesche" mit 98 Rtlr. als Anteil an "Meinerdings" Wiese, die mit 200 Rtlr. eingesetzt ist. Insgesamt handelt es sich um 524 Rtlr. 24 Grote. Die Erben "Molan" übergeben dem Käufer, dem Freiherrn "Frantz Wilhelm von Gahlen" alle ihre Dokumente über ihre anprüche an den genannten Erben und garantieren dem Käufer das schuldenfreie Eigentum dieser Erben. Der Richter siegelt.

Zeugen: "D. Schmitz", Ingenieur, Joan Herman Byderwandt, Sekretär, "Johan Raing", Bürger zu Vechta, und "Johan Willenborgh" aus der Herrschaft Dinklage.
Archiv   Assen (Dep.)
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 2515
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Ausfertigung, Pergament, anh. Siegel in Holzkapsel, Unterschrift des Gerichtsschreibers "Bernard Ignatz Poll". Rückseite: Inhaltsvermerk; Altsignaturen (gestr. Lit. U 32; N. 6)
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.4   1650-1699
Datum Aufnahme 2011-03-30
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