Titel/Regest |
Vor Bürgermeistern und Rat der Stadt Ahlen zeigt der Prokurator "Gerardt Brinckman" namens der Freifrau "von der Assen" als Gutsherrin des Erbes "Schulte Lenferding" an, dass am 3. März 1697 seine Auftraggeberin durch Herrn "Engelbert Nottebusch", Vikar und Kornschreiber zu Münster, dem Rat zu Ahlen habe vortragen lassen, dass die Freifrau "von der Assen" ein Endstück der ahlenschen Landwehr, das der Stadt gehört und von dem Landmesser "Godtfrid Jobst Hermans" vermessen wurde, ca. zwei münsterische Scheffel Einsaat groß, im Süden an des Schulten Grund nächst seinem Haus, im Norden an des "Schulten" Kämpchen beim Bornefelt gelegen, für den "Schulten zu Lenferding" kaufen möchte. Nachdem der Rat das Landstück in Augenschein genommen hat, ist das Land der Frau "von Gahlen" und dem "Schulten zu Lenferding" für 45 Rtlr. verkauft worden. Der "Schulte" hat das Land auch schon urbar gemacht. Der Rat hat aber die Landwehr zwischen "Schulte Lenferdings" Grund und der "Kuhlenstraesze" nicht mit verkauft und hat sie, um künftigen Streitigkeiten vorzubeugen, von "Johan Junsthovel" vom Rat und "Henrich Quante" von den Achten der Gemeinheit zur besichtigen und abmessen lassen, was diese auch in Gegenwart des "Schulte Lenferding" getan haben. Es wurden 30400 Kreuzfuß gemessen. Da nun bisher keine Kaufurkunde ausgefertigt wurde, wird dies nunmehr vorgenommen und der Verkauf des Landstücks, das der "Schulte zu Lenferding" mittlerweile zu Saatland gerodet hat, an die Frau "von Gahlen" zu Assen bestätigt. Die Aussteller siegeln und lassen den Stadtsekretär unterschreiben. |