Titel/Regest |
"Friderich Christian", Bischof zu Münster, Burggraf zum Stromberg, Reichsfürst und Herr zu Borkeloh, belehnt den Erbkämmerer und Drosten zu Vechta "Frantz Wilhelm" Freiherrn "von Galen" mit den Dinklagischen Lehen, wie diese in Häusern, Burgen, Gebäuden, Gräften, Hovesaaten, Ländereien, Gärten, Kämpen, Erben, Kotten, Wiesen, Weiden, Hölzern, Mühlen, Jagden, Fischereien, Freiheiten, adeligen und anderen Gerechtigkeiten bestehen und von seinem Vorgänger "Christoff Bernhardt" dem Erbkammeramt einverleibt und dem jetzigen Lehnsträger als Lehen übertragen wurden. Der Aussteller unterschreibt und siegelt mit dem Kanzleisiegel.
Zeugen: "Johan Bernardt Hardenack", Kanzleibotenmeister, und "Henrich Herman Boichorst". |