Regest

Datum 1701-03-18 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Ausstellungsort Münster
Titel/Regest Dem Dietherich Otto Korff genandt Schmisingh zu Tatenhausen, Vizedominus des Domkapitels zu Münster, Domherr zu Hildesheim, hochfürstl. Münsterischer weltlicher Hofrichter, ist am 16. Oktober 1697 von Arnoldt Herman Detten, Richter zu Beckum, als Ehevogt seiner Frau Maria Elisabeth Beverman eine Bittschrift präsentiert worden, in der er anzeigt, dass er wegen seines + Schwiegervaters an den von Droste zur Hove im alten Ksp. Ahlen ein Kapital von 200 Rtlr. und noch einmal 100 Rtlr. zu fordern habe und die gesamte Forderung wegen fehlender Zinszahlungen sich nun auf mehr als 1.000 Rtlr. beliefe. Da in die Güter Immissionen vollstreckt worden seien und der jetzige Besitzer Pöppinghausen sich als Erbe nicht erkären wolle, könne er nur durch discussionem bonorum eorumque aestimationem et distractionem zu seinem Recht kommen. Da die Eheleute von Pöppinghausen und auch die von Droste zu Klotinghof und Sängerhof auf die Zahlungsaufforderung nicht reagiert haben, sind die Ediktalladungen an die Gläubiger ergangen und ist endlich am 27. Februar 1699 die Ordnung der Gläubiger festgelegt worden:

1. Vikarien im Dom zu Münster wegen einer Verschreibung des Everwin Droste von 1349 Juli 4 über eine Rente von 4 Schilling bei Verpfändung des Telgerlandts im Ksp. Atenberge.

2. Dechant un Kapitel des Alten Doms wegen einer Verschreibung des Alhardt Droste von 1381 April 19 über eine Mark bei Verpfändung des Guts zu Everden im Ksp. Alverskirchen.

3. Pater zu Springborn (ad fontem salientem) wegen einer Verschreibung des Conrad Travellman als Hauptschuldner und des Johan Droste als Bürge von 1514 Juni 11 über 100 Goldgulden bei Verpfändung des Erbes Hülszbrock im Ksp. Hiltrup und des Erbes Averkampf im Ksp. Drensteinfurt.

4. Vikarien im Dom zu Münster wegen einer Verschreibung des Conrad Travellman als Hauptschuldner und von Johan Kerckeringh auf dem Bispinghof und Goddert Travellman als Bürgen von 1525 April 13 über 200 Goldgulden bei Verpfändung des Hofes zu Hülszbrock im Ksp. Hiltrup, des Erbes Oestweste, des Bleickenkottens sowie des Schepers Haus und dazu gehörigen Zehntens im Ksp. Albersloh Bsch. Torwesten.

5. Werkmeister des Doms zu Münster wegen einer Verschreibung des Conrad Travellman als Hauptschuldner und Bernhardt Wahrendorff als Bürge von 1528 September 7 über 60 Goldgulden bei Verpfändung des Erbes tho den Hulse im Ksp. Hiltrup und des Erbes Vrommen tho Danckerscheide Ksp. Saerbeck.

6. Minoriten zu Münster (conventuales fratrum minorum sancti Francisci) wegen einer Verschreibung des Cleyhorst von Medeforth von 1561 März 15 über 100 Rtlr. bei Verpfändung der Erben Oesterhoff, Sieverdingh Ksp. Nienberge sowie der Erben Westerodt, Dienaber Ksp. Greven.

7. Dieselben Minoriten wegen einer Verschreibung des Dietherich von Medeforth zum Berge als Hauptschuldner und Henrich Droste als Bürge von 1595 Mai 24 über 100 Rtlr. bei Verpfändung des Hofes Mühlenbeck Ksp. Bork Bsch. Netteberge.

8. Notar Henrich Vogell wegen einer Bewilligung des Henrich Droste zum Strombergs Hove von 1608 September 28 über 50 Rtlr. bei Verpfändung des Erbes Averhoff im Ksp. Hoetmar vorbehaltlich, dass diese Bewilligung nur auf 4 Jahre erteilt wurde.

9. Vikarien im Dom zu Münster wegen einer Verschreibung des Henrich Droste zur Hove von 1616 Februar 25 über 50 Rtlr. bei Verpfändung des Erbes Mey.

10. Mauritz Schreiber wegen einer Verschreibung der Eheleute Heidentrich Droste zu Strombergshove und Ida Stevening von 1597 Juli 12 über 200 Rtlr. bei allgemeiner Verpfändung der Güter.

11. Derselbe Mauritz Schreiber wegen einer Verschreibung der Ida Steveningh, Witwe des Henrich Droste, von 1625 März 20 über 50 Rtlr. bei allgemeiner Verpfändung der Güter.

12. Derselbe Mauritz Schreiber wegen einer Verschreibung des Dietherich von Mevort als Hauptschuldner und Henrich Droste zur Hove als Bürge von 1627 November 10 über 500 Rtlr. bei allgemeiner Verpfändung der Güter. Doch ist nachzuweisen, dass der Bürge die Verschreibung tatsächlich unterschrieben und gesiegelt hat.

13. Die Erben des Hofrichters Rave wegen einer Verschreibung des Henrich Droste zur Hove von 1629 November 24 über 100 Rtlr. bei allgemeiner Verpfändung der Güter.

14. Arnold Herman Detten, Richter zu Beckum, wegen einer Verschreibung des Henrich Droste zur Hove von 1630 Februar 28 wegen zweier Verschreibungen über 100 Rtlr. und 200 Rtlr., insgesamt 300 Rtlr., bei allgemeiner Verpfändung der Güter.

15. Der genannte Mauritz Schreiber wegen einer Verschreibung des Henrich Droste zur Hove von 1630 Mai 18 über 400 Rtlr. bei allgemeiner Verpfändung der Güter.

16. Provisoren der Elenden an St. Lamberti in Münster wegen einer Verschreibung des Henrich Droste zur Hove von 1632 Mai 28 über 100 Rtlr. bei allgemeiner Verpfändung der Güter.

17. Johan Tomnienhausz wegen einer Verschreibung des Henrich Droste zur Hove von 1634 April 18 über 100 Rtlr. bei allgemeiner Verpfändung der Güter und ebenfalls mit ihm die Erben des + Notars Zumkley wegen einer Verschreibung vom gleichen Datum, falls sich die Erben qualifizieren können.

18. Nochmals Mauritz Schreiber wegen einer Verschreibung des Henrich Droste zur Hove von 1635 Juli 6 über 100 Rtlr. bei allgemeiner Verpfändung der Güter.

19. Witwe von Westrumb zu Göttendorf wegen einer Verschreibung des Henrich Droste zur Hove von 1637 März 11 über 200 Rtlr. bei allgemeiner Verpfändung der Güter.

20. Zacharias von Pöppinghausen wegen einer gerichtlichen Verschreibung des Henrich Droste zur Hove von 1637 Juni 17 über 200 Rtlr. bei allgemeiner Verpfändung der Güter, falls das Siegel des Gogerichts Telgte anhängt.

21. Nochmals Mauritz Schreiber wegen einer Verschreibung des Heidentrich Droste zur Hove von 1650 Oktober 24 über 150 Rtlr. bei allgemeiner Verpfändung der Güter.

22. Genannter Zacharias von Pöppinghausen wegen einer Verschreibung des Henrich Droste zur Hove von 1659 Januar 20 über 200 Rtlr. bei Verpfändung der Averduncker Wiese im Ksp. Steinfurt und ebenfalls mit ihm Jobst Lipper, hochfürstl. Münsterischer Geheimer Referendarius, wegen 200 Rtlr. aus einem Bewilligungsbrief unter Handschrift von Henrich Droste zur Hove, Johan Bischopingh zu Telgte und Jobst Roest von 1630 April 2 bei Verpfändung des Erbes Borgman im Ksp. Albersloh aufgrund einer Immission von 1654 Juli 10 in ein Drittel der Forderung und des Erbes.

23.Witwe von Westrumb zu Göttendorf wegen einer gerichtlichen Verschreibung des Henrich Droste zur Hove von 1662 April 22 über 300 Rtlr. bei allgemeiner Verpfändung der Güter.

24. Nochmals Zacharias von Pöppinghausen wegen einer Verschreibung des Henrich Droste zur Hove von 1665 Juni 8 über 200 Rtlr. bei allgemeiner Verpfändung der Güter.

25. Genannte Witwe von Westrumb zu Göttendorf wegen einer Verschreibung des Henrich Droste zur Hove von 1620 April 19 über 100 Rtlr. bei allgemeiner Verpfändung der Güter. Doch was das Erbe Kernenfeldt (richtig: Kranefeld) im Ksp. Drensteinfurt, in das aufgrund dieser Forderung die Immission 1653 September 24 verhängt wurde, angeht, wird die 20. Stelle zugewiesen.

26. Nochmals Zacharias von Pöppinghausen wegen einer Verschreibung der Ida Steveningh,, Witwe Droste, von 1622 Februar 29 bei Verpfändung des Erbes Niendellman im Ksp. Alberskirchen über 100 Rtlr., falls das Erbe in die Diskussion einbezogen wird.

27. Walter Henrich Gellers wegen einer Verschreibung der Ida Steveningh, Witwe Droste, und ihres Sohns Henrich Droste von 1622 März 27 über 100 Rtlr. bei Verpfändung des Erbes Meyen im Ksp. Sendenhorst.

28. Witwe von Westrumb zu Göttendorf wegen einer Verschreibung des Henrich Droste zur Hove von 1625 Oktober 28 über 100 Rtlr. bei Verpfändung des Erbes Rendellman im Ksp. Alberskirchen.

29. Matthias Havestatt für sich und als Anwalt des Dr. Sack wegen einer Verschreibung des Henrich Droste zur Hove von 1626 Juli 19 über 100 Rtlr. bei allgemeiner Verpfändung der Güter.

30. Derselbe Havestatt wegen einer Verschreibung des Henrich Droste zur Hove von 1627 April 5 über 200 Rtlr. bei allgemeiner Verpfändung der Güter.

31. Conventuales s. Francisci wegen eines Konsenses von 1627 Mai 23 über 50 Rtlr. bei Verpfändung des zum Erbe Averhoff im Ksp. Hoetmar gehörigen Dornekampffs.

32. Vikarien im Dom zu Münster wegen einer Verschreibung des Henrich Droste zur Hove von 1632 Mai 1 über 100 Rtlr. bei allgemeiner Verpfändung der Güter.

33. Zacharias von Pöppinghausen wegen einer Verschreibung des Henrich Droste zur Hove von 1634 Februar 2 über 300 Rtlr. bei allgemeiner Verpfändung der Güter.

34. Henrich Hembker, Küster an St. Lamberti in Münster, wegen einer Verschreibung des Henrich Droste zur Hove und der Catharina Bischopingh zu Telgte von 1635 März 29 über 100 Rtlr. bei Verpfändung de Erbes Borgmann, doch nur zum Anteil der Forderung und des Erbes.

35. Sekretär Lipper wegen einer Verschreibung des Heidentrich Droste zur Hove von 1637 Mai 30 über 50 Rtlr. bei allgemeiner Verpfändung der Güter.

36. Zacharias von Pöppinghausen wegen einer Verschreibung des Henrich Droste zur Hove von 1637 August 6 über 100 Rtlr. bei allgemeiner Verpfändung der Güter.

37. Erben Rottman wegen einer Verschreibung von Boldewin Henrich Bock und Henrich Droste zur Hove von 51 Juli 14 über 112 Rtlr. bei allgemeiner Verpfändung der Güter, soweit diese Forderung zur Diskussion gehört.

38. Witwe Henrich Giese wegen einer Verschreibung des Henrich Droste zur Hove von 1659 März 23 über 200 Rtlr. bei allgemeiner Verpfändung der Güter.

39. Dietherich Vorspoll als Ehemann der Gertrud Niestert wegen einer Verschreibung des Henrich Droste zur Hove von 1668 über 125 Rtlr. bei allgemeiner Verpfändung der Güter.

40. Conventuales s. Francisci wegen einer Verschreibung des Henrich Droste zur Hove von 1669 Juni 30 über 50 Rtlr. bei allgemeiner Verpfändung der Güter.

41. Zacharias von Pöppinghausen wegen einer Verschreibung des Henrich Droste zur Hove und seiner Frau Anna Catharina von Knippingh von 1673 Mai 3 über 300 Rtlr. bei allgemeiner Verpfändung der Güter.

Am 17. Juli 1699 sind weitere Gläubiger zugelassen worden und zwar Canonicus Droste für sich und für die Gläubiger in der Diskussion Droste zu Möllenbeck, insoweit die hier einbezogenen Güter haften und die Originalverschreibungen vorgelegt werden, wegen einer Verschreibung von Bernardt von der Wyck sowie Conrad Steveningh zur Hove und Möllenbeck und auch Jobst Buck von 1575 November 29 über 500 Rtlr. bei Verpfändung aller Güter, dann wegen einer Verschreibung von Everwin Steveningh zum Brock sowie des genannten Conrad Steveningh zur Hove und Bernszfeldt von der Tinnen von 1580 Juli 21 über 100 Rtlr. bei Verpfändung aller Güter und noch wegen einer Verschreibung von Bernardt von der Wyeck, des genannten Conradus Steveningh zur Hove und Jobst Buck von 1581 März 25 über 500 Rtlr. an die unter Nr. 7 gesetzten Conventuales fratrum Minorum; weiter Johan Kerckeringh, Kanoniker an St. Mauritz, als Kurator der hinterlassenen Kinder des + Matthias von Kerckeringh, wegen einer Verschreibung von Everhardt Bischopingh zu Bisping und Geist und Everhardt Bock zu Grevinghoff und Henrich Droste zur Hove von 1625 April 25 über 1.000 Rtlr., soweit die hier einbezogenen Güter haften; dann genannter Canonicus Droste wegen einer Verschreibung von Henrich Droste zur Hove, Alhard Droste zu Möllenbeck und Medevorth zum Berge, auch von Jacob von der Tinnen zum Kaldenhof als Vormünder der Kinder des + Jacobus von der Tinnen zu Ottenstein von 1608 Oktober 15 über 300 Rtlr. bei Verpfändung aller Güter; Mauritz Schreiber Nr. 10 sowie Dr. Roye wegen eines Konsenses der Ida Steveningh, Witwe des Henrich Droste, von 1623 Oktober 28 mit Verpfändung des Erbes Veldtman, soweit dies dem Mauritz Schreiber unter Nr. 11 zum Pfand gesetzte Erbe betrifft; der Pastor an St. Lamberti in Münster wegen einer jährlichen Rente von 2 ½ Mark, falls sich diese Forderung beweisen läßt, und mit ihm Diepenbrock zu Riepensell wegen 73 Gulden kölnisch und 8 Rtlr. Gerichtskosten.

Am 23. Juli 1700 ist trotz Einspruchs des von Pöppinghausen die Zwangsversteigerung auf den 20. September festgesetzt worden und von den Kanzeln zu St. Lamberti in Münster, Ahlen, Sendenhorst und Beckum verkündet sowie an den Kirchentüren und an der fürstlichen Hofpforte in Münster angeschlagen worden.

Am 20. September sind auf den fürstlichen Hofsaal die Bedingungen der Versteigerung, zunächst wegen der freien Hove bekannt gemacht worden: 1. Die geschätzten Pertinentien der zu versteigernden Stücke sind vorzulesen. Sollte mehr dazu gehören, soll dieses den Gläubigern zu gute kommen. 2. Sollten festgestellt werden, dass Fischerei- und Jagdrechte dazu gehören, ist hierfür noch der Schätzwert zu entrichten. 3. Beim Steigern erhält der Aufbieter bis 1.000 Rtlr. von je 100 1 Rtlr., dann bis 1.500 Rl. von je 50 1 Rtlr., dann bis 2.000 Rtlr. von je 20 Rtlr. 1 Rtlr. und darüber von je 10 1 Rtlr. Zuggeld. 4. Die Deponierung des Kaufgeldes hat zu Martini zu erfolgen.

Wegen der schatzbaren Teile ist festgesetzt worden: 1. Bei Erhöhung des Schätzpreises soll der Aufbieter 1 Rtlr. von je 10 zu genießen haben. 2. Besondere Belastungen neben der Schatzung sollen, wenn sie nach der Versteigerung bekannt werden, zu einer Minderung des Preises führen. 3. Die gewöhnlichen Schatzungen und Lasten, auch Forderungen von Pastor, Küster und Gograf soll der Erwerber tragen. Festgesetzt worden sind als Preise für

Averhoffs Erbe Ksp. Hoetmar 868 Rtlr.

Meyen Erbe Ksp. Sendenhorst 911 Rtlr. 18 Sch. 8 Den.

Veldtman Ksp. Albersloh 1623 Rtlr. 18 Sch. 8 Den.

Borgman Ksp. Albersloh zur Hälfte 675 Rtlr. 14 Sch.

Cranefeldt Ksp. Drensteinfurt 963 Rtlr. 9 Sch. 4 Den.

Averesch Ksp. Everswinkel 2927 Rtlr. 9 Sch. 4 Den.

Altthoffs Kotten Ksp. Alverskirchen 629 Rtlr.

Rillmans Erbe 874 Rtlr. 9 Sch. 4 Den.

4. Die Gebote sollen bei brennender Kerze erfolgen, doch auch noch nach Erlöschen der Kerze, bis zur dritten Aufforderung keiner mehr bietet und zugeschlagen wird.

Die freie Hove wird mit der zugehörigen Lange Wiese für 2531 Rtlr. ausgeboten. Geboten haben darauf Canonicus von Gahlen, Scholaster an St. Mauritz, 1200 Rtlr., Prokurator Schütte weitere 500 Rtlr., Pfennigkammerbedienter Kiszker noch 500 Rtlr., Ratsverwandter Schwick noch 500 Rtlr., Vikar Höningh noch 400 Rtlr., Kiszker noch 200 Rtlr., Kiszker weitere 200 Rtlr., Schwick noch 300 Rtlr., Richter Detten als Bevollmächtigter des Freiherrn von Gahlen, Erbkämmerer, weitere 200 Rtlr., derselbe noch 200 Rtlr. Der Zuschlag erfolgte für den Freiherrn von Gahlen bei 6731 Rtlr. Für das Erbe Averesch hat Richter Detten als Mandatar des Freiherrn von Gahlen sodann 2937 Rtlr. 9 Sch. 4 Pf. geboten und den Zuschlag erhalten. Der Kotten Altthoff ist ihm für 1100 Rtlr. zugeschlagen worden.

Auf Antrag des Anwalts Johan Isfording ist für Frantz Wilhelm Freiherrn von Gahlen, Erbkämmerer und Drost zu Vechta, über den Erwerb der schatzfreien Drostenhove sowie des Erbes Averesch und Althoffs Kotten der Gerichtsschein ausgestellt worden, in dem ihm die Güter als Eigentum übertragen werden und weitere Ansprüche von Gläubigern mit diesem documentum silentii abgewiesen werden. Der Richter siegelt mit dem Hofgerichtssiegel und läßt durch den deputierten Notar unterschreiben.

Unterschrift des Notars Werner Olfers.
Vermerke Rückseite: Inhaltsvermerk
Archiv   Assen (Dep.)
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 2545
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Altsignatur Signatur (Bisping, Evenesch und Drostenhove; ad R oooo Nr. 1; E 30).
Überlieferungsart Ausfertigung, Pergamentlibell
Siegel anh. Siegel in Holzkapsel
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.5   1700-1749
Datum Aufnahme 2011-03-30
Aufrufe gesamt 3186
Aufrufe im Monat 691