Titel/Regest |
"Coelestinus", Abt der kaiserlichen und reichsfreien, exemten Stifter Werden und Helmstedt, belehnt nach dem Tod seines Vorgängers "Ferdinand" den "Frantz Wilhelm" Freiherrn "von Galen" zu Enniger, Neuengraben, Galen, Dinklage, Heede, Brock und Bisping, Erbkämmerer und Drost des Amtes Vechta, mit dem Gut "Linkamp" im Ksp. (Walstedde Bauerschaft) "Ameke" und "Hovenfeldt" im Ksp. Werne, auch mit "Gahlenshove" zu Herbern zu Dienstmannsrecht. Anstelle des Lehnsträgers schwört als sein Bevollmächtigter der "Conradt Dietherich Coerman", Rentmeister des Hauses Sythen, den Lehnseid. Der Aussteller unterschreibt und siegelt.
Zeugen: "Johan Frantz Contze", Sekretär des Abtes, und "Arnoldt Stoedt", Schöffe des Landgerichts zu Werden und Kirchenmeister des Kirchspiels Born. |