Titel/Regest |
"Coelestinus", Abt der kaiserlichen, reichsfreien und exemten Stifter Werden und Helmstedt, belehnt nach dem Tod des "Frantz Wilhelm" Freiherrn "von Galen" dessen Sohn "Wilhelm Ferdinand" Freiherrn "von Galen" zu Dinklage etc., Erbkämmerer und Drost zu Vechta, mit den Gütern "Linnkamp" im Ksp. Walstedde Bsch. Ameke und "Hohenfeldt" im Ksp. Werne sowie mit "Galenshove" zu Herbern zu Dienstmannsrecht. Anstelle des Lehnsträgers leistet als sein Bevollmächtigter "Johan Frantz Contze", Lizentiat der Rechte, den Lehnseid. Der Aussteller unterschreibt und siegelt mit dem großen Siegel.
Zeugen: "Johann Henrich Hörster", Lizentiat der Rechte und kurpfälzischer Rat und Referendarius, und "Johann Duden", Schöffe des hiesigen Landgerichts. |