Titel/Regest |
"Wilhelm Ferdinand" Freiherr "von Galen", Herr zu Dinklage, Assen, Bisping, Romberg, Neuengraben, Ottenstein, Norberding, Galen, Heede, Borg, Querlenburg, Harmen, auch der reichsfreien Dörfer Dasbach, Kettenbach, Ober- und Niederhausen, Erbkämmerer und Drost zu Vechta, belehnt ex nova gratia "Hermanszen Kuhnen" zu Sögel mit dem Erbe "Weszeling" zu Sögel im Gericht auf dem Hümmling. Anstelle des Lehnsträgers, der altershalber nicht erscheinen kann, leistet dessen ältester Sohn "Herman Kuhnen" den Lehnseid. Der Aussteller unterschreibt und siegelt.
Zeugen: "Frantz Wilhelm Detten", Rentmeister des Erbkammeramtes, und "Frantz Henrich Anton Spiegelberg". |