Titel/Regest |
"Dieterich Henrich Vagedes", Doctor beider Rechte, fürst. Münsterischer Hofrat und weltlicher Richter in der Stadt Münster, bekennt, dass am 22. März 1714 seinem Vorgänger "Bernardt Ignatz Koerdinck", Doctor beider Rechte, fürst. Münsterischer Hofrat und weltlicher Richter in der Stadt Münster, auf Gesuch der "Wesselschen" Gläubiger eine Kommission zur Erfüllung ihrer Forderungen gegen die Eheleute "Wessel" erteilt wurde. Das Verfahren ist dann weitergeführt worden und die beiden "Wesselschen" Häuser an der Frauenstraße, Haus und Hinterhaus, sind geschätzt worden. (Es folgt eine ausführliche Beschreibung.) Das "Kleyboltsche" Haus ist auf 2.000 Rtlr. geschätzt worden, konnte bei der Subhastation für diesen Preis aber nicht verkauft werden. Bei einer erneuten Schätzung ist das Haus mit 1600 Rtlr. geschätzt worden und am 14. März 1716 Dr. "Haene" für 1610 Rtlr. zugeschlagen worden. Dr. "Haene" hat danach aber angezeigt, dass er das Haus für "Johan Dietherich Wesseling", Bäckeramtsverwandter, und dessen Frau "Marie Elisabeth Wessel" erworben hat, die als Abschlag auf den Kaufpreis sofort 500 Rtlr. und am 30. Oktober 1716 363 Rtlr., am 12. November 400 Rtlr., am 25. September 1717 110 Rtlr. und am 2. Juli 1721 endlich den Kaufpreis völlig entrichtet haben. Nachdem der Richter dann Streitigkeiten zwischen den Erben "Kleyboldt" und dem Ratsverwandten "Veltwisch" verglichen hat, stellt er den Eheleuten "Wesseling" auf deren Bitte das "documentum adjudicationis et silentii" aus. Der Richter siegelt und läßt durch den Gerichtsschreiber unterschreiben. |