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Regest |
Datum |
1503-11-12 Suche DWUD Suche Portal |
Datum Bestand: früher
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später
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(die Lune duodecima mensis Novembris) [1]
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Titel/Regest |
Der Offizial der Kurie zu Münster an den Dechanten zu Beckum ("Beckem") sowie alle ihm untergebenen Priester und Notare: Er habe auf Bitten der Provisoren der Pfarrkirche in Lippborg ("Libborch") Äcker des "Hanen de Dickenberge" beschlagnahmen lassen und die Leute, die die Äcker bebauen zweimal vor sein Gericht laden lassen. Beim letzten Termin sei in seinem Gericht im Paradies des Doms Magister "Gerhardus Holsten", Prokurator an der Kurie zu Münster, erschienen, habe ein Kontumazurteil beantragt und um Einweisung der Provisoren in die Äcker gebeten. Er, der Offizial, habe dies getan und befiehlt nun, dieses Urteil zu verkünden und durchzusetzen bei Strafe von 100 rheinischen Gulden. Dem Offizial ist über die Ausführung seiner Anordnung zu berichten ("Reddite litteras sigillatas").
Der Offizial siegelt. |
Archiv |
Assen (Dep.) |
Bestand |
Urkunden | alle Regesten |
Signatur |
737 |
Benutzungsort |
LWL-Archivamt für Westfalen |
Überlieferungsart |
Ausfertigung, Pergament, lateinisch, anh. Siegel ab, zusätzlich noch zwei weitere Siegeleinschnitte. Am Rand zwei Vermerke des "Conradus Cannengheter", Kanoniker zu Beckum, daß er das Urteil am Sonntag nach Elisabeth (26.11.) und am Sonntag nach Andreas (Dezember 3) von der Kanzel verkündet habe. Rückseite: Altsignatur (Assen XXVIII,9).
[1] Der 12.11.1503 war ein Sonntag. |
Projekt |
Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD) |
Systematik |
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Datum Aufnahme |
2011-03-30 |
Datum Änderung |
2011-03-30 |
Aufrufe gesamt |
1659 |
Aufrufe im Monat |
9 |