Titel/Regest |
Vor "Johannes Buck", geschworener Richter des Herrn "Conrad" von Rietberg ("Rethberghe"), Bischofs zu Münster und Administrators zu Osnabrück ("Osenbrugge"), zu Beckum ("Beckem"), genehmigen "Leneke Ketteler", Witwe des "Cord Ketteler", und ihre Söhne "Hermen, Rotger" und "Dirick" der Jungfer "Katharyna Tork", Mater des Schwesternhauses "ton Blomendale" in Beckum "van sunte Augustinus regel", sowie den Jungfern und Schwestern des Konvents den Erwerb von drei Urkunden, von denen die beiden ersten von "Johan Brant", Bürger zu Münster, gekauft sind. In der ersten Urkunde hat + "Hinrick de Wulf" dem "Johan Brockhagen", Bürger zu Münster, eine Rente von zwei Gulden aus dem Gut "Koldehof", das nun den "Kettelern" gehört, verkauft. Die Urkunde ist von "Johan Drehuss", Richter zu Beckum, 25.06.1429 ("crastino die post Nativitatem sancti Johannis baptiste") ausgestellt worden. In der zweiten Urkunde hat + "Hinrick de Wulf" dem schon genannten "Johan Brockhagen" eine Rente von 20 zu Münster gängigen Schillingen aus dem Hof "to Lutterbecke" verkauft. Diese Urkunde ist von "Johan Drehus", Richter zu Beckum, 25.06.1429 ("crastino Nativitatis Johannis baptiste") ausgestellt worden. Diese beiden Urkunden sind für 64 rheinische Gulden gekauft worden. Die dritte Urkunde ist von dem Vikar des Liebfrauenaltars in der Ludgerikirche in Münster erworben worden. Sie lautet auf acht Gulden Rente, die + "Rotger Ketteler" dem Herrn "Egbert Ummegrove", Priester und damaliger Inhaber dieses Altars, aus dem "Koldehof" verkauft worden ist. Diese Urkunde ist von "Arnt van der Becke", Richter zu Beckum, 1467-02-23 ("in vigilia Mathie apostoli") ausgestellt worden. Die "Ketteler" versprechen Währschaft und termingerechte Zahlung der Renten. Mit dem Richter siegelt "Hermen Ketteler".
Zeugen: "Evert Korf" und "Johan Pumpe". |