Titel/Regest |
Vor dem Notar "Hermann Bordewick", Schreiber des münsterischen Offizialathofgerichts, und den Zeugen "Hillebrand Flodropff" und "Dietherich Stael" im Haus des Notars in Münster am Roggenmarkt ist der Notar "Wennemarus Schmeddes" als Mandatar des Kapitels von St. Ludgeri in Münster mit einem in Pergament eingebundenen Kopienbuch erschienen, das auf der Seite 242 die Kopie einer Rentverschreibung enthält, die "Caspar von der Hegge" am 28.09.1531 über eine an Michaelis zu zahlende Rente von fünf Goldgulden von einem Kapital von 200 Gulden ausgestellt hat. Die Originalurkunde ist am 23.11.1619 von "Heinrich Holthauszen", Prokurator des Offizialathofgerichts und nun Sekretär des Domkapitels zu Münster, in der Klage des Kapitels an St. Ludgeri gegen "Wilhelm Ketteler" zu Sythen bei "Christophorus Kollner", Notar und zuständiger Schreiber des Hofgerichts, eingereicht und später verlegt worden. Der Mandatar "Schmeddes" hat deswegen verlangt, "Holthausen" und "Kollner" zu vernehmen, ob sie den unverletzten, rechtskräftigen Rentbrief gesehen hätten, und ihre Aussagen notariell zu beurkunden. Der Notar "Bordewick" hat sich daraufhin an den fürstlichen Hof begeben und von "Holthauszen" erfahren, daß dieser vor etlichen Jahren in der Klage des Kapitels von St. Ludgeri gegen "Wilhelm Ketteler" zwei tadellose Rentverschreibungen vorgelegt habe, von denen eine über 100 Gulden Kapital und fünf Gulden Rente gelautet hätte. Notar "Bordewick" hat sich dann mit den Zeugen "Johan Schnitker" und "Goszwin Rive" in das Haus des Notars "Kolner" am Roggenmarkt in Münster begeben und von diesem gehört, daß der originale Rentbrief am 23. November 1619 unverletzt und unverdächtig vom Prokurator "Holthauszen" eingereicht worden und bald danach von seinem Kopisten "Rudolph Rokelosze" wieder abgeholt worden sei. Die Immission sei erteilt worden. Der Rentbrief lautet nach der Kopie: 28.09.1531 ("am avendt Michaelis archangeli") "Caspar von der Hegge" verkauft an Senior und Kapitel der Kirche St. Ludgeri in Münster für 100 rheinische Gulden eine Rente von fünf Gulden, die jährlich in Münster an Michaelis aus dem Erbe "Schulte tho Suethove" im Ksp. Enniger in der Bsch. Rückamp zu zahlen ist. Mit dem Verkäufer verbürgen sich "Serries von der Hegge" zu Hoetmar und "Johan Vosz" zu Enniger und versprechen Währschaft. Der Verkäufer behält sich den Rückkauf der Rente vor und siegelt mit den beiden Bürgen. Der Notar "Hermannus Bordewick", der dieses Instrument durch einen anderen schreiben ließ, bestätigt die hier aufgeführten Vorgänge, unterschreibt und bringt sein Notariatssignet an. |