Regest

Datum 1576-11-06 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(am dinxtage nach Omnium sanctorum)
Ausstellungsort Kl. Falkenhagen
Titel/Regest Zwischen Lucke geb. vonn Donop, Witwe des Christoff(ell) vonn Amelunxenn, ihren beiden unmündigen Töchtern Ilsabe und Anna Lucia und deren Vormündern einerseits und den Brüdern Johann, Lambertt und Hilmar vonn Amelunxenn wird unter der Vermittlung der folgenden vier adeligen Schiedsfreunde Otto vonn Wollmeringhausenn und Rabarndt vonn Oinhausenn von Seiten der Witwe und Schonberg Spiegell und Jasper die Wredenn von Seiten der Brüder vonn Amelunxenn folgender Vergleich geschlossen:

Die Witwe hat wegen des ihr und ihren Töchtern zustehenden Erbteils an den Amelunxenschen Erb-, Pacht- und Lehngütern verlangt, dass ihnen vor jede funff guldenn stehender geltt- odder kornnrente hundert zu abfindunge zu entrichten seien. Dagegen haben die Brüder von Amelunxenn eingewandt, dass die von ihrem Bruder Christoff hinterlassenen Güter nur schlichte Mannlehen seien, an denen die verwaisten Töchter keinerlei Ansprüche hätten. Darüber hinaus habe Johann mit Zustimmung der beiden anderen Brüder dem Christoff für dessen Güter einen Pfandschilling von 4500 Taler gezahlt und noch 1.000 Taler für die Überlassung des väterlichen Sitzes gegeben. Aufgrund der vorgelegten Pfandurkunden wird von den Schiedsfreunden festgesetzt, dass die Witwe oder ihre Kinder an die Güter weiter keine Ansprüche erheben sollen, doch sollen die Brüder der Witwe auf kommenden Michaelis in Höxter (Huxer) 800 Taler entrichten, die für die Kinder angelegt werden sollen. Zusätzlich soll den Kindern bis zu ihrer ehelichen Aussteuerung und dann der Witwe zur Leibzucht der Anteil ihres Vaters, nämlich ein Viertel, am großen Zehnten vor Höxter verbleiben. Sollte die Witwe erneut heiraten, bevor die Töchter verheiratet sind, bleibt den Töchtern allein die Nutzung des Zehnten bis zu ihrer Heirat. Alle übrigen Güter, die Christoffel außerhalb des väterlichen Erbes an sich gebracht hat, und auch die Ausgaben für den Bau des Hofes in Höxter und dessen Pfandlösung verbleiben allein seinen Kindern. Die von Christoffell hinterlassenen Schulden, sollen von seinen Töchtern als Erben bezahlt werden. Die Witwe verzichtet wegen der ihr von den Schwägern ausgesetzten Leibzucht und der an ihre Töchter zu zahlenden Gelder auf alle fraulichen Gerechtigkeiten wie Morgengabe usw. Anwesend waren als Vormünder der unmündigen Kinder Christoffell und Moritz vonn Donop, Brüder der Witwe, Dieterich Kanne, Falckarndt vonn Oinhausenn und Heinrich vonn Stockhausenn, die diesem Vergleich zustimmen, von dem jede Seite eine Ausfertigung erhält.

Die Witwe unterschreibt, die Schiedsrichter, Vormünder und Brüder von Amelunxenn unterschreiben und siegeln.
Archiv   Amelunxen
Bestand   Amelunxen-Wehrden, Urkunden |   alle Regesten
Signatur A Urk. 26
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Formalbeschreibung Ausfertigung, Pergament, 12 Unterschriften und anh. Siegel (sämtlich ab).

Rückseite: Inhaltsvermerk; Signatur (N. 19); Präsentationsvermerk zum 30. Juni 1676.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.2   1550-1599
Datum Aufnahme 2011-03-30
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