Regest

Datum 1701-03-07 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Ausstellungsort Schloss Neuhaus
Titel/Regest Herman Werner, Bischof zu Paderborn, Reichsfürst, Graf zu Pyrmont und Dompropst zu Hildesheim, hat ansehnliche Teile der Herrschaft Amelunxen im Stift Corvey und auch den adeligen Sitz Wehrden erworben. Darüber hinaus hat er die baufällige Kirche in Wehrden von Grund auf neu erbauen lassen. Da nun in Wehrden kein pastor ordinarius vorhanden ist und zudem die Pfarrkirche zu Amelunxen ziemlich weit entfernt liegt, wodurch der Gottesdienst von den Bedienten und dem Dienstvolk oft versäumt wird, bestimmt er, dass hinfort auf dem Haus Wehrden ein römisch-katholischer Priester gehalten wird und stiftet dafür ein Kapital von 1400 Rtlr. bei der Stadt Brakel. Der Priester soll auf dem Haus Wehrden die Tafel haben und die Zinsen des Kapitals für seinen Bedarf genießen. Er soll dafür an allen Sonn- und Feiertagen und zusätzlich drei- oder viermal in der Woche in der Kirche zu Wehrden, die mit allen Paramenten und Kirchengeräten wohl versehen ist, oder in der im Garten befindlichen Kapelle des hl. Antonius von Padua die Messe lesen. An den Sonn- und Feiertagen soll er den Leuten eine Exhortation nach der Messe halten, mit Willen des ordentlichen Pfarrers den Kranken beistehen und die letzte Ölung erteilen, am Sonntagnachmittag die Jugend im Katechismus unterweisen und insbesondere auf die Ökonomie acht geben. Ein Priester, der vom jeweiligen Besitzer des Hauses Wehrden eingestellt wird, soll beim Antritt des Dienstes einen entsprechenden Revers ausstellen. Verhält er sich nicht entsprechend, soll er entfernt und ein anderer angenommen werden. Zur besseren Ausstattung dieser Fundation bestimmt der Fürstbischof, dass die Zinsen eines bei der Stadt Lügde stehenden Kapitals von 900 Rtlr. zusätzlich in folgender Weise für die Kirche in Wehrden verwandt werden sollen: 15 Rtlr. 18 Gr. für ein ewiges Licht und 62 Maß Öl, 3 Rtlr. 18 Gr. für Wachs und Herstellung der Lichter, für große Hostien 16 Gr., für kleine Hostien 5 Gr., 6 Rtlr. 24 Gr. für 24 Maß Wein inclusive des Kommunikantenweins und 15 Rtlr. für den Küster, der dafür das ewige Licht in acht nehmen soll, die Paramente und die Kirche sauber halten und den Kirchendienst versehen soll. Die restlichen 3 Rtlr. 27 Gr. sollen für außerordentliche Ausgaben verwendet werden. Die Zinsen hat der Besitzer des Hauses Wehrden einzuziehen und zu verteilen. Sollten die Kapitalien abgelöst werden, sollen sie wieder bei Städten oder Gemeinheiten angelegt werden, keinesfalls aber beim Haus Wehrden verbleiben, damit die Zinsen nicht aus den Einkünften des Hauses geleistet werden. Der Aussteller unterschreibt und siegelt.
Archiv   Amelunxen
Bestand   Amelunxen-Wehrden, Urkunden |   alle Regesten
Signatur A Urk. 65
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Formalbeschreibung Ausfertigung, Pergament, Unterschrift, anh. Siegel in Holzkapsel.

Rückseite: Inhaltsvermerk; Signatur (N. 4).

Dabei: Entwurf auf Pergament ohne zusätzlich Fundierung der 900 Rtlr. bei der Stadt Lügde.

Eine zweite Ausfertigung; 2 Abschriften
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.5   1700-1749
Datum Aufnahme 2011-03-30
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