Titel/Regest |
Wilhelm, Landgraf zu Hessen, Fürst zu Hersfeld, Graf zu Katzenellenbogen, Diez, Ziegenhain, Nidda, Schaumburg und Hanau, belehnt Carl Christoph von Amelunxen, + Christoph Bernhards Sohn, als Ältesten der Familie sowie auch dessen Vettern Friedrich Arnold, + Ferdinands Sohn, und Carl Henrich, + Christoph Friedrichs Sohn zu Mannlehen mit dem Erbdorf Bodensee mit Gericht, Recht, Dienst, Pflicht und Unpflicht, dann mit zwei Vorwerken zu Wulften (Wülfften), neun Hufen Landes und drei Höfe in der Feldmark Oneborn, drei Viertel Landes und eine Wiese zu Altengrona und noch drei Vierling Landes und einen Hof zu Altengrona, eine Hufe Landes und einen Hof zu Lenglern (Lengeler), eine Hufe Landes zu Behrensen (Berrensen) bei Großenrode, zwei Hufen Landes und einen Sattelhof beim Dorf Sudheim (Sut-), zwei gesonderte Hufen Landes zu Bodensee, zwei Hufen Landes und einen Huf zu Odershausen und noch zwei Hufen Landes und einen Hof zu Odershausen, das Benser Holz mit allem Zubehör, doch vorbehaltlich der Wildbahn und Jagd und dem Anspruch des Landesherrn auf Bauholz zum eigenen Bedarf. Es handelt sich um Mannlehen von der Herrschaft Plesse, die nach dem Tod des Jost von Bodensee als letzten seines Geschlechts heimgefallen waren und durch den Landgrafen Moritz an Rabe von Amelunxen, seinen Amtmann zu Trendelburg und Helmarshausen, wegen seines langjährigen Dienstes und aufgrund einer Expektanz verliehen worden waren. Die Belehnten und ihre männlichen Lehnserben sollen diese Lehen vom Aussteller, seinen Lehnserben aus der Linie Hessen-Kassel, nach deren Aussterben aus der Linie Hessen-Darmstadt und nach Erlöschen des ganzen hessischen Fürstenhauses vom Kurfürsten von Sachsen aufgrund der Erbverbrüderung zu Mannlehen empfangen. Der Aussteller lässt mit dem Sekretsiegel siegeln. |