Regest

Datum 1556-05-28 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(ahm freitaghe im heiligenn Pfinxtenn)
Titel/Regest Hermann vonn der Malszburg, hessischer Marschall, Georg vonn Haxthausenn, Christoffer vonn Doneppe und Jost Kanne als nächste Blutsverwandte vermitteln eine Erbteilung zwischen den Brüdern Ludolff, Frantz und Diederich Kanne.

Ludolff Kanne erhält als sein Drittel in einer gleichen Mutschierung (mueschelunge) den freien Burghof in Lügde (Lugde) mit den Meierhöfen, Zehnten, Gehölzen, Wiesen und allem Zubehör, desgleichen Löwendorf (Leventorpfe), die Samer, Hohehaus (dasz Hohe Hausz) mit Teichen, Fischereien, Mühlen, Gerichten, Gefällen und allen Einkünften, den Meierhof und Zehnten zu Daspe, die Meierhöfe in der Herrschaft Spiegelberg, zu Löwensen (Lovenhausenn), Distorppe (Ösdorf ?) und Holzhausen (Holthausenn), dazu 16 Malter Getreide zu Polle (Polla), den Zehnten zu Aer, alles in dem Umfang, wie er den Brüdern zusteht. Er verzichtet dafür auf alle Ansprüche am Haus Bruchhausen (Bruchausenn), an der Pfandverschreibung auf das Haus und Amt Beverungen, am Erb- und Pfandgut zu Ottbergen (Othbergen) und an allen anderen Gütern und Renten im Lande Braunschweig und den Stiften Paderborn und Corvey.

Die Brüder Ludolff, Frantz und Dieterich haben ihrem Bruder Jost Kanne für seinen Erbverzicht die Zahlung von 4.000 Talern auf nächsten Michaelis auf den Markt zu Leipzig (Leiptzigk) versprochen. Von dieser Summe sollen Frantz und Dieterich 3.000 Taler zahlen und Ludolf soll nur ein Drittel der letzten 1.000 Taler übernehmen.

Da nun in vielen Gütern, die Ludolf erhalten hat, ihrer Mutter Catharina, Witwe ihres Vater Joist Kanne des Älteren, die Leibzucht zusteht, soll Ludolf dafür sorgen, dass die Mutter bis zu ihrem Tod die ihr verschriebenen Einkünfte erhält, die durch den Bruder, der in Bruchhausen Wohnung nimmt, geliefert werden sollen. Von den 1.000 Gulden zu Höxter, von denen die Mutter die Zinsen erhält, soll er nach ihrem Tod zusammen mit Frantz und Dietherich jeweils ein Drittel erhalten. Dasjenige, was Ludolf zu Ottenstein (0tthensteine; nördlich von Polle), Aerzen (Artzen), Polle, Hämelschenburg (Hemmelschenburgk) und an anderen Orten an Erbgerechtigkeit zuwachsen mag, bleibt ihm vorbehalten und er soll es annehmen, doch hat er Frantz und Dietherich aus den Gütern zu Löwendorf zu entschädigen. Von den Kornrenten, die dem Pastor zu Bruchhausen und ihrem Bastardbruder Peter Kanne verschreiben worden sind, wird er ein Drittel übernehmen. Wegen der Güter und Einkünfte, die Frantz und Dietherich zu Hämelschenburg, Aerzen und an anderen Orten haben, ist vereinbart, dass diese Ludolf übernehmen soll, dafür aber seine Brüder aus den ihm überlassenen Gütern entschädigen soll. Sollten Jost, Frantz und Dietherich ohne eheliche Leibeserben sterben, behält sich Ludolf sein Erbrecht vor. Dies gilt auch im Fall, dass er selbst kinderlos sterben sollte. Jost Kanne als der älteste behält sich sein Lehnanrecht vor.

Dieser Vertrag kann von den drei Brüdern in den nächsten fünf Jahren gekündigt werden. Wenn dies geschieht, ist Ludolf verpflichtet, seinen Brüdern Frantz und Dietherich die 1.000 Taler, die sie beide für ihn an Jost gezahlt haben, auszuzahlen. Die vier Vermittler und die drei Brüder siegeln.
Archiv   Amelunxen
Bestand   Bruchhausen, Urkunden |   alle Regesten
Signatur B Urk. 29
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Formalbeschreibung Ausfertigung, Pergament, 7 anh. Siegel: 1. Hermann von der Malszpurg, 2. Georg von Haxthausenn, 3. Christoffer von Donepe, 4. Joist Kanne, 5. Ludolff Kanne, 6. Frans Kanne, 7. Dytterich Kanne, Joist, Ludolff, Frans und Dytterich Kanne unterschreiben auf dem Umbug.

Rückseite: Inhaltsvermerk.

Altsignatur I 24
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.2   1550-1599
Datum Aufnahme 2011-03-30
Aufrufe gesamt 4930
Aufrufe im Monat 1573