Regest

Datum 1605-08-09 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Urheber/Aussteller Wilhelm von Neuhoff zu Ahausen / Ursula von Hatzfeldt zu Wildenberg
Titel/Regest Wilhelm von Neuhoff zu Ahausen und seine Ehefrau Ursula von Hatzfeldt zu Wildenbergk, beurkunden, dass sie mit den Kindern ihres verstorbenen Bruders bzw. Schwagers Bernhardt von Hatzfeldt, Herrn zu Wildenbergk, einen Vergleich schließen: Frau Ursula klagt, sie habe weder ihre versprochene Mitgift noch die zugesagten Ketten und Kleider erhalten. Vor allem erhebt sie Ansprüche auf die von ihrer Mutter Ursula geb. von Neuhoff, Frau von Hatzfeldt zu Wildenbergk, zurückgelassene Hinterlassenschaft zu Rode auf der Volm und anderswo, wovon Bernhardt von Hatzfeldt allein die Einkünfte genommen hat, ohne ihr eine Rente zu zahlen. Dagegen bestreiten die vom Kammergericht bestellten Vormünder der andern Partei, nämlich die Vettern Frantz und Sebastian von Hatzfeldt bzw. von Merthen und Cruttorff, Herren zu Wildenbergk und Schönstein, die Ansprüche. Bernhardt von Hatzfeldt sei vom Abt zu Deutz nur für sich und seine Kinder mit dem Hoffshaber zu Rode belehnt worden, habe bei seinem Antritt das Haus und Pfandgut zu Rode sehr verkommen vorgefunden, so daß er für die Wiederinstandsetzung große Unkosten hatte, habe von der Mutter hinterlassene Schulden bezahlt, seinen Hof Evelen für seine Schwester Ursula für 400 Taler verschreiben müssen, und habe auch ab und zu Ursula Rente zukommen lassen. Zur Beilegung des Streites traten am 12/22. VI. 1605 in Kerspen Wilhelm und Ursula von Neuhoff mit ihrem Vetter bzw. Schwager Gunther von Plettenbergk einerseits und der Anwalt der genannten Vormünder Martinus Naurath, Advokat zu Siegen, andererseits zusammen und schließen folgenden Vertrag: Die vom Neuhoff erhalten den ganzen Anteil der Kinder des verstorbenen Bernhardt von Hatzfeldt an dem Pfandgut zu Rode mit den darauf lastenden Schulden, ebenso den vom Abt von Deutz zu Lehen gehenden Hafer zu Rode, übernehmen alle Schulden und Forderungen - diese sind größer - der Erben des verstorbenen Bernhardt von Hatzfeldt, weiter alle von ihm im Stift Köln hinterlassenen Höfe und Güter. Der Braukessel soll wieder von Wildenbergk zurück nach Rode gebracht werden, wo er früher war. Endlich erhalten die Eheleute vom Neuhof für ihren Verzicht auf alle Forderungen 550 Rtlr., jeden zu 38 Schillingen, weniger die 400 kölnischen Taler, die auf den Hatzfeldischen Hof Evelen bei einem Bürger zu Olpe aufgenommen sind, also 403 kölnische Taler, zu je 26 Schillingen, und 22 Schillinge. Diese Summe soll innerhalb je 2 Jahren in 2 Hälften bezahlt werden. Dagegen verzichten die Eheleute vom Neuhoff auf alle weitere Mitgift, Ketten, Kleidung und Renten, bezahlen alle Schulden, die auf dem Haus Rode und den im kölnischen Land gelegenen Gütern lasten, mit Ausnahme der von dem verstorbenen Bernhardt von Hatzfeldt gemachten, verpflichten sich, die von dem verstorbenen Bernhardt von Hatzfeldt bei Maryen von und zum Hirschhorn, geb. von Hatzfeldt zu Willdenbergk, Frau zu Wengen, seiner Schwester, und den Erben des Doctor Pastors zu Heydelbergk auf den Pfandschilling zu Rode geliehenen 3.000 Frankfurter Florenen, mit denen der von der Reck bezahlt wurde und die nur auf den Wildenbergischen Gütern lasten sollten, zu bezahlen. Schließlich nehmen die Eheleute alle geschehenen und zukünftigen Verwüstungen auf dem Gut Rode auf sich, versprechen, von den Kindern Hatzfelds nichts deswegen zu fordern, weil der verstorbenen Bernhardt von Hatzfeld und seine Kinder das Pfandhaus Rode bewohnt und benutzt haben, geloben vielmehr, sie auch vor den Ansprüchen von Ursulas Schwestern zu schützen.

Unterschriften des Frantz von Hatzfeld zu Merthen, Sebastians von Hatzfeldt, Wilhelms und Ursulas von Neuhoff, Gunthers von Plettenbergh zu Babenoell, Martinus' Naurath.
Vermerke Or., Pergament, deutsch.
Sonstige Beteiligte Franz von Hatzfeld zu Merthen (Unterzeichner) / Sebastian von Hatzfeldt (Unterzeichner) / Gunther von Plettenberg zu Babenoell (Unterzeichner) / Martin Naurath (Unterzeichner)
Archiv   Ahausen
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 603
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Siegel 4 Siegel an Pressel; das 1. beschädigt, das 2. stark beschädigt, das 3. und 4. fehlen.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.3   1600-1649
Datum Aufnahme 2011-03-30
Aufrufe gesamt 2281
Aufrufe im Monat 413