Regest

Datum 1704-11-23 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Urheber/Aussteller Matthias Christoph Anton von Nehem / Agathe Juiliana von Brencken
Titel/Regest Matthias Christophorus Anthon von Nehem, Herr zu Sondermüllen, Rolinghoff und Biszendorf, Sohn des Friederichen von Nehem, Osnabrückischen Landrates, und seiner Ehefrau Lowysen Margarethen von der Horst, als Bräutigam, und Agathe Juliana von und zu Brencken, Tochter des Diederichen von und zu B., Herrn zu Brencken, Wever und Alffen, und dessen Ehefrau Catharina Gertrud von Korff zum Harkotten und Störmede, als Braut, schließen einen Ehevertrag: Die Braut bringt mit: 500 Rtlr. Ausrüstungsgelder, die Aussteuer, worüber ein Inventar ausgestellt wurde, und 3.000 Rtlr. Brautschatz. Morgengabe ist der Meierhof zu Westhoyel mit jährlich 110 Rtlr. Pacht; sie fällt nach dem Tode der Frau wieder zurück. Als Leibzucht wird aus den Einkünften des Hauses Biszendorf eine jährliche Rente von 500 Rtlr. bestellt. Bei Wiederheirat der Witwe erhalten ihre Kinder aus 1. Ehe die Hälfte des Brautschatzes und der in der 1. Ehe erworbenen Güter, die aber nach in der 2. Ehe kinderlosem Tode der Mutter auch zurückfällt. Es folgt die Regelung für den Fall, daß aus 1. und 2. Ehe nur Töchter da sind, daß die Mutter mit Hinterlassung von Kindern vor dem Vater stirbt, der Mann wiederheiratet und aus beiden Ehen Kinder hat, Söhne und Töchter, oder nur Töchter, im letzten Fall erben die Brüder des Mannes, wenn sie das Geschlecht fortsetzen. Beim Tode der Frau und Kinder behält der Mann vom Brautschatz 1.500 Rtlr. und das in der Ehe Erworbene, das Übrige fällt an Verwandte der Frau. Bei kinderlosem Tode des Mannes erhält die Witwe von den Erben den Brautschatz mit 3.000 Rtlr. Besserung und die Aussteuer und die Morgengabe bis zu ihrem Tode. Die Braut verzichtet auf alle Ansprüche an dem Hause Brencken. Die Kinder erben unter sich, nicht an Vater oder Mutter. Stirbt das letzte Kind kinderlos, so erhält der überlebende Teil der Eltern aus des verstorbenen Teils Gütern 2.000 Rtlr.

Im Original unterschrieben die Brautleute und Hermannus Theodoras von Nehem, Ferdinand Caspar von Droste, Ditherich v. B., Dominicus, und Ferdinandus und Arrioldus Georgius von Brencken und Henrich Diderich Westphalen.

Diese Kopie auf Papier geschrieben und beglaubigt vom Notar Johannes Fridericus Ehrenstorf, auch Notar im Paderborner Geheimen Rat.
Sonstige Beteiligte Hermannus Theodoras von Nehem (Siegler) / Ferdinand Caspar von Droste (Siegler) / Dietrich von Brencken (Siegler) / Dominicus von Brencken / Ferdinand von Brencken / Arrioldus Georg von Brencken / Heinrich Dietrich Westphalen
Archiv   Ahausen
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 742
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Kopie, Papier.
Siegel Im Original siegelten die Brautleute und Hermannus Theodoras von Nehem, Ferdinand Caspar von Droste, Ditherich v. B., Dominicus, und Ferdinandus und Arrioldus Georgius von Brencken und Henrich Diderich Westphalen.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.5   1700-1749
Datum Aufnahme 2011-03-30
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