Regest

Datum 1558-11-28 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Urheber/Aussteller Alhard von Hörde, Anton von Berninghausen, Georg von Schorlemer, Arndt von Schorlemer
Empfänger Caspar von Schorlemer, Rembert von Schorlemer
Ausstellungsort Hellinghausen
Titel/Regest Zwischen den Brüdern und Vettern "Caspar" und "Rembert" einerseits und "Georg" und "Arndt von Schorlemer" ist ein Streit entstanden wegen "Arndts" Absicht, hart neben Hellinghausen vor dem Bruch bei "Rembert von Schorlemers" Hopfengarten ein Gebäude zu errichten. Die Brüder "Caspar" und "Rembert von Schorlemer" sind auch deswegen gegen den Bau, weil sie in der Heide und Weide mit zwei Teilen, "Arndt" und seine Brüder dort aber nur mit einem Teil berechtigt sind und sie Nachteile in der Nutzung befürchten. Dieser Streit ist nun von "Alhardt von Hörde" zu Störmede und "Anthonies von Beringhusen" als Verwandte und Schiedsrichter in folgender Weise beigelegt worden:

"Caspar" und "Rembert" sollen "Arndt" die Errichtung des Baues erlauben. Dafür soll dieser versprechen, sein Vieh nicht auf die zu den drei Häusern Hellinghausen und Herringhausen gehörige gemeine Hude und Weide zu lassen, sondern nur sein Vieh durch diese Weide zu seinen eigenen Kämpen und Äckern treiben zu lassen. Der Bau soll so errichtet werden, dass "Caspar" und "Rembert" in ihren Ländereien in keiner Weise beeinträchtigt werden. Der Weg bei dem neuen Gebäude soll beiden Parteien offen stehen. Sofern ein Tor oder eine Hecke davor gezogen wird, soll jede Partei einen Schlüssel erhalten, um zu Holz fahren zu können. "Georg von Schorlemer" verpflichtet sich, seinen Bruder "Arndt" wegen seines Anteils an der Hude gebührend zu entschädigen. Die Entschädigung sollen zwei Personen vom Adel und zwei Hausleute festlegen. Als Bürgen dafür, dass er und seine Erben die Hude nicht weiter gebrauchen will als nur zum Durchtreiben des Viehs, hat "Arndt" den Brüdern "Caspar" und "Rembert" den "Alhardt von Hörde" und "Thönies von Berinckhuesen" gesetzt. Die Bürgen verpflichten sich, im Schadensfall auf Mahnung mit jeweils drei Pferden in Lippstadt (Lippe) Einlager zu halten.

Die Bürgen sowie die von Schorlemer siegeln und unterschreiben.

Geschehen in der Pfarrkirche zu Hellinghausen.
Vermerke Rückseite: Inhaltsvermerk.
Archiv   Hinnenburg
Bestand   N Menzel, Urkunden |   alle Regesten
Signatur N Urk. 019/1
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Altsignatur gestr. L N. 4; Paquet sub lit. Ff N. 3 Mentzel ad loculum ultimum.
Überlieferungsart 2 Abschriften, Papier.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.2   1550-1599
Datum Aufnahme 2011-04-11
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