Regest

Datum 1592-03-09 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Sämtliche Brüder und Vettern "von Schorlemer" zu Herringhausen, Hellinghausen und Overhagen einigen sich über das ungebührliche Holz hauen in ihren Samthölzern. Hinfort soll in den Samthölzern niemand Holz hauen oder roden, es sei denn, man habe zuvor geteilt und alle Junker zugestimmt, bei Strafe von 100 Goldgulden, halb dem Kurfürsten und halb den Klägern. Sollte jemand bei diesem unrechten Tun angetroffen werden, sollen den anderen "wagen und pagen" verfallen sein. Von diesem Vertrag erhält jedes Haus eine Ausfertigung. Unterschriften von "Joist von Schorlemer" und "Henrich von Schorlemer" zu Hellinghausen und "Moritz von Schorlemer" und "Adam Johan von Schorlemer" zu Hellinghausen.
Vermerke Rückseite: "Hunnebusch betr." Hundebusch zwischen Herringhausen und Overhagen; Inhaltsvermerke.
Archiv   Hinnenburg
Bestand   N Menzel, Urkunden |   alle Regesten
Signatur N Urk. 028
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Altsignatur N. 43; Paquet sub lit. Ff N. 2 Mentzel ad loculum ultimum.
Überlieferungsart 2 Abschriften, Papier.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.2   1550-1599
Datum Aufnahme 2011-04-11
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