Regest

Datum 1629-12-24 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Urheber/Aussteller Helena Dorothea von Ovelacker, Witwe von schorlemer
Empfänger Alhard Jobst von Schorlemer
Ausstellungsort Hellinghausen
Titel/Regest "Helena Dorothea von Ovelacker", Witwe des "Manfriedt von Schorlemer" zu Hellinghausen und Nutznießerin seines Nachlasses, einigt sich mit dem eben mündig gewordenen "Alhart Jobst von Schorlemer" als Lehnsfolger wegen ihrer Ansprüche aufgrund der donationis propter nuptias, Morgengabe und Leibgedinge. Als Schiedsfreund von Seiten der Witwe war beteiligt "Rab Diderich Ovelacker", Landkomtur der Ballei in Westfalen und kurköln. Geheimer Rat, von Seiten des Erbfolgers "Reinhartt von Bocholtz" zu Störmede. Die Witwe erhält 5.000 Rtlr., davon 1.000 Rtlr. bar im nächsten Jahr, die übrigen 4.000 Rtlr. werden mit 20 Malter Hartkorn, halb Roggen und halb Gerste, aus den Gütern zu Menzel oder mit 240 Rtlr. verzinst. Statt der Morgengabe soll sie aus den Gütern zu Menzel jährlich drei Malter Hartkorn erhalten. Der Witwe verbleiben alle Mobilien, Einrichtung und Lebensmittel. Da die Witwe durch Gerichtsurteil in die Lehen und Erbgüter ihres Ehemanns eingesetzt wurde, hat "Schorlemer" alles zu billigen, was sie bis jetzt verfügt hat. Weil ihr verstorbener Mann ihre große Aussteuerkiste mit ihrer Kleidung, Zierrat und Leinen unter einen Schornstein habe setzen lassen, wo alles verbrannt und verdorben sei, sie auch die Lehngelder in Höhe von jährlich 25 Goldgulden für ihren Mann entrichtet habe, sie schließlich auch durch den Kriegseinfall von Herzog Christian von Braunschweig Verluste erlitten habe und auch noch etliche 100 Rtlr. in die Güter investiert habe, soll "Schorlemer" diese Kosten übernehmen, soweit Quittungen vorliegen, und ihr ersetzen. Schorlemer wird gestatten, dass die Witwe die bis jetzt vorhandenen Rückstände eintreiben lässt. Die Witwe kann so lange auf dem Haus Hellinghausen wohnen bleiben, bis sie eine passende Unterkunft gefunden hat. Will "Schorlemer" auf das Haus ziehen, so lange die Witwe dort noch wohnt, hat er für sich selbst zu sorgen und darf nicht die Sachen der Witwe angreifen. "Schorlemer" wird die Witwe von allen Klagen, die wegen der Güter erhoben werden könnten, frei halten. Die Witwe tritt dem "Alhart Jobst von Schorlemer" das Gut Hellinghausen ab und verpflichtet sich, das Haus bis Mai 1630 zu räumen. Sie verzichtet weiter auf alle etwaigen Ansprüche an den Eigengütern und Lehen ihres verstorbenen Ehemanns und will auch keinen Schadensersatz fordern für die Kosten, die sie wegen des Prozesses mit ihrem Ehemann aufwenden musste. Schließlich verzichtet sie auf alle Forderungen, die sich aus dem Ehevertrag, dem Leibgedinge und dem gewöhnlichen Herkommen ergeben. Als Bürge verpflichtet sich "Philips Georgh von Schorlemer" zu Hellinghausen und setzt sein Gut Völlinghausen zum Unterpfand. Jede Seite erhält eine Ausfertigung des Vertrages.
Archiv   Hinnenburg
Bestand   N Menzel, Urkunden |   alle Regesten
Signatur N Urk. 045
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Ausfertigung, Papier, Siegel und Unterschriften von "Alhardt Joist v. Schorlemer", "Philips Georg v. Schorlemer", "Raban Otto de Schorlemer", "Godtfridt von Schorlemer" und "Leonhard Beckmann" sowie Unterschrift von "Helena Dorothea Offelacker", Witwe "von Schorlemer".
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.3   1600-1649
Datum Aufnahme 2011-04-11
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