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Regest |
Datum |
1660-07-14 Suche DWUD Suche Portal |
Datum Bestand: früher
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später
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Ausstellungsort |
Eickelborn |
Titel/Regest |
Die Brüder "Johan Joachim" und "Ludolff Jobst von Schorlemer" zu Hellinghausen und Eickelborn einigen sich mit "Johan Casper Schorlemmer", unehelichen Sohn des + "Manfried von Schorlemer" zu Hellinghausen. Dieser hat wegen des ihm vermachten Erbanteils von 1.000 Rtlr. und wegen seines Anspruchs auf das halbe Erbe seines + Bruders "Arnd" Forderungen zu stellen. Doch da nun "Hansz Caspar" von + "Alhart Jobst von Schorlemer", dem Vater der Brüder, etliche Obligationen erhalten hat, auch den Nießbrauch an den Gütern zu "Hommelt" und dem Haus Hellinghausen gehabt hat, ohne hiervon Rechnung abzulegen, ergeben sich Gegenforderungen der Brüder. Unter Vermittlung des "Frantz Gaudentz von Schorlemer" zu Herringhausen werden nun die gegenseitigen Forderungen fallen gelassen und sind damit erledigt. Die Beteiligten siegeln, unterschreiben und lassen den Vertrag durch das Gericht Erwitte besiegeln. |
Vermerke |
Rückseite: Inhaltsvermerk. |
Sonstige Beteiligte |
Franz Gaudenz von Schorlemer |
Archiv |
Hinnenburg |
Bestand |
N Menzel, Urkunden | alle Regesten |
Signatur |
N Urk. 059 |
Benutzungsort |
LWL-Archivamt für Westfalen |
Altsignatur |
gestr. Gehort ad n. 4 Lit. b; Paquet sub lit. J N. 4 Menthell ad loculum secundum. |
Überlieferungsart |
Ausfertigung, Papierbogen, Unterschriften der Brüder von Schorlemer, des "Johan Caspar Schorlemer", des Vermittlers und des Notars "Friederich Tilman", aufgedrückte Petschaften des "Johan Joachim von Schorlemer", des "Frantz Gaudentz von Schorlemer", aufgedrücktes, papiergedecktes Siegel des Gerichts Erwitte. |
Projekt |
Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD) |
Systematik |
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Datum Aufnahme |
2011-04-11 |
Aufrufe gesamt |
2525 |
Aufrufe im Monat |
152 |