Regest

Datum 1660-07-14 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Ausstellungsort Eickelborn
Titel/Regest Die Brüder "Johan Joachim" und "Ludolff Jobst von Schorlemer" zu Hellinghausen und Eickelborn einigen sich mit "Johan Casper Schorlemmer", unehelichen Sohn des + "Manfried von Schorlemer" zu Hellinghausen. Dieser hat wegen des ihm vermachten Erbanteils von 1.000 Rtlr. und wegen seines Anspruchs auf das halbe Erbe seines + Bruders "Arnd" Forderungen zu stellen. Doch da nun "Hansz Caspar" von + "Alhart Jobst von Schorlemer", dem Vater der Brüder, etliche Obligationen erhalten hat, auch den Nießbrauch an den Gütern zu "Hommelt" und dem Haus Hellinghausen gehabt hat, ohne hiervon Rechnung abzulegen, ergeben sich Gegenforderungen der Brüder. Unter Vermittlung des "Frantz Gaudentz von Schorlemer" zu Herringhausen werden nun die gegenseitigen Forderungen fallen gelassen und sind damit erledigt. Die Beteiligten siegeln, unterschreiben und lassen den Vertrag durch das Gericht Erwitte besiegeln.
Vermerke Rückseite: Inhaltsvermerk.
Sonstige Beteiligte Franz Gaudenz von Schorlemer
Archiv   Hinnenburg
Bestand   N Menzel, Urkunden |   alle Regesten
Signatur N Urk. 059
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Altsignatur gestr. Gehort ad n. 4 Lit. b; Paquet sub lit. J N. 4 Menthell ad loculum secundum.
Überlieferungsart Ausfertigung, Papierbogen, Unterschriften der Brüder von Schorlemer, des "Johan Caspar Schorlemer", des Vermittlers und des Notars "Friederich Tilman", aufgedrückte Petschaften des "Johan Joachim von Schorlemer", des "Frantz Gaudentz von Schorlemer", aufgedrücktes, papiergedecktes Siegel des Gerichts Erwitte.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.4   1650-1699
Datum Aufnahme 2011-04-11
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