Regest

Datum 1664-07-12 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Empfänger von Schorlemer, von Holdinghausen
Ausstellungsort Arnsberg
Titel/Regest Im Streit zwischen den Brüdern "von Hollinghausen" einerseits und den Vettern "von Schorlemer" zu Herringhausen und Eickelborn wegen der Nachlassenschaft des "Mordian von Meschede" vereinbaren Landdrost und Räte in Westfalen mit Zuziehung des Drosten zu Balve und des westfälischen Jägermeisters und Drosten zu Brilon folgenden Vergleich: die "von Schorlemer" sollen die Güter und Renten auf der Haar, zu Anröchte, Berge und Thülen haben. Die (näher spezifizierten) Einkünfte auf der Haar und aus Anröchte werden auf 393 Rtlr. angeschlagen, die Einkünfte aus Thülen auf 144 Rtlr. 16 Groschen, insgesamt 537 Rtlr. 16 Gr. Die "von Hollinghusen" haben die Schulden, womit sie diese Einkünfte belastet haben, abzulösen.

Die Brüder "von Hollinghausen" erhalten die Güter und Einkünfte zu Alme und Nehden. Die Einkünfte aus Alme werden zu 163 Rtlr. angesetzt, die aus Nehden zu 266 Rtlr., insgesamt 429 Rtlr. Weitere 96 Rtlr. kommen aus dem Almer Wald, dem Zehnt zu Kneblinghausen, dem Schultenhof zu Geseke und von "Wilhelm Munsterman" zu Anröchte. Damit sind beide Seiten ausgeglichen, zumal die "von Schorlemer" aus den Einkünften zu Anröchte geistliche Stiftungen zu zahlen haben und die "von Hollinghausen" im Voraus die 2000 Rtlr. bei den "von Wolmeringhausen" und das adelige Haus zu Alme haben sollen. Die Sauerländischen Brabeckischen (Brafeschen) Güter bleiben ungeteilt. Die Schulden werden gleich verteilt. Damit sind beide Seiten verglichen und verzichten auf weitere Forderungen. Der Landdrost "von Landtsbergh", "Ferdinand Wrede", "Gaudens von und zu Weix", "Frantz Gaudenz v. Schorlemer", "Emmerich Leo von Holdingszhauszen" und "Johan Joachim von Schorlemer" siegeln und unterschreiben.
Vermerke Rückseite: Inhaltsvermerk.
Archiv   Hinnenburg
Bestand   N Menzel, Urkunden |   alle Regesten
Signatur N Urk. 063
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Altsignatur gestr. Num. 34; Paquet sub Litt. J N. 5 Mentzell ad loculum secundum.
Überlieferungsart Ausf.-3 durch Schnur verbundene Papierbögen, aufgedrückte Petschaften, Unterschriften.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.4   1650-1699
Datum Aufnahme 2011-04-11
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