Regest

Datum 1665-05-10 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(1667 Januar 30)
Ausstellungsort Eickelborn
Titel/Regest Ehevertrag zwischen "Gaudentz von und zu Weichs" zu Körtlinghausen, kurkölnischer Kammerherr, Rat, Oberforst- und Jägermeister und Drost zu Brilon, und "Anna Elisabeth Ursula von Schorlemmer", Tochter des "Alhardt Jobst von Schorlemmer" zu Eickelborn, Hellinghausen und Menzel und der "Agnes von Hugenpott".

Der Bräutigam nimmt seine Braut auf alle seine Güter. Als ältester Bruder verspricht "Johan Joachimb von Schorlemmer" zugleich namens seines in Frankreich weilenden Bruders "Ludolff Jobst" seiner Schwester als Brautschatz und Heiratsgut 5.000 Rtlr., die aus den Zehnten zu Meeste und Meiste sowie aus den Thülenschen und Sauerländer Gütern gezahlt werden sollen. Falls diese Einkünfte nicht ausreichen, sollen weitere Zahlungen aus den Höfen Fischer und Happe zu Kellinghausen erfolgen. Dieser Betrag soll aus den Lehngütern mit 6 % und aus den Allodialgütern mit 4 % verzinst werden. Für die adelige Ausrüstung soll die Schwester einmalig 500 Rtlr. aus dem Gut Menzel erhalten. Der Bräutigam wird der Braut nach dem Beilager als Morgengabe eine Rente von jährlich 100 Rtlr. aus seinen Gütern aussetzen. Sollte der Bräutigam vor der Braut sterben, ohne Kinder von ihr zu hinterlassen, erhält die Braut ihren Brautschaft und Ausrüstung in Höhe von 5500 Rtlr. zurück sowie als Wiederkehr 10 Malt Hartkorn und 500 Rtlr. in bar sowie die Hälfte des in der Ehe erworbenen Gutes. Die 10 Malt Hartkorn aus den Hirschberger Gütern erhält sie als Leibzucht nebst einer Wohnung. Stirbt der Bräutigam mit Hinterlassung von Kindern von ihr, erhält sie zur Leibzucht das Haus und die Güter zu Hirschberg mit den 10 Maltern Hartkorn und den Weinzehnten zu Wallendorf. Die Kinder aus dieser Ehe sollen vom Sohn des Hochzeiters aus der ersten Ehe ehrlich abgefunden werden. Sollten die Kinder erster Ehe kinderlos sterben, folgen als Erben die Kinder dieser Ehe. Was in dieser Ehe erworben wird, steht den Kindern dieser Ehe zu. Sollte die Witwe sich erneut verheiraten, sollen ihre Kinder aus dieser Ehe ihren halben Brautschatz erhalten. Es unterschreiben "Gaudentz von Weichs", "Rab Gaudentz von Weichs", "Anna Elisabeth Ursula von Schorlemmer", "Alstein von Boenen", Witwe "von Hupenpott" zu Stockum, "Johan Joachim von Schorlemmer", "Frantz Gaudentz von Schorlemmer".
Vermerke Rückseiten: Inhaltsvermerke.
Archiv   Hinnenburg
Bestand   N Menzel, Urkunden |   alle Regesten
Signatur N Urk. 065
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Altsignatur Paquet sub lit. H N. 2 Mentzel ad loculum primum; Paquet sub lit. J Mentzell ad loculuum secundum.
Überlieferungsart Abschriften, Papier.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.4   1650-1699
Datum Aufnahme 2011-04-11
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