Regest

Datum 1679-12-28 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Ausstellungsort Eickelborn
Titel/Regest Eigenhändiges Testament des "Ludolph Jobst von Schorlemmer" zu Hellinghausen und Menzel, kurköln. Drost zu Rüthen und Geseke.

Er will ohne Prunk abends in der Stille mit zwei Fackeln in der Kirche zu Hellinghausen begraben werden. Den Armen vermacht er auf 5 Jahre jährlich ein Malter Roggen. Die Kapuziner zu Rüthen sollen 50 Rtlr. erhalten und für ihn beten. Die Kirche in Hellinghausen soll 50 Rtlr. erhalten, die auf Zinsen angelegt werden sollen. Von den Zinsen soll der Pastor einen halben Taler, der Diener aber 2 Taler erhalten. Aus seiner Ehe mit "Goda Ursula von Oynhausen" hat er einen Sohn und eine Tochter. Erbe seines Nachlasses soll sein Sohn sein. Seine Tochter und weitere Kinder, falls sie noch kommen sollten, sollen landesüblich ausgesteuert werden. Sollte der Sohn nicht überleben, sollen der nächste Sohn, falls vorhanden, oder dann die Töchter bzw. Tochter erben. Sollten alle Kinder früh sterben und die Mutter sie überleben, wird diese in allen Gütern nachfolgen. Sollte der Testator sterben, so lange die Kinder noch minderjährig sind, soll die Mutter die Vormundschaft führen, sofern sie sich nicht wieder verheiratet. Als weitere Vormünder benennt er "Friedrich von Oynhausen", Domherr zu Paderborn, und "Johan Engelbert von Droste". Diese sollen für eine gute Erziehung der Kinder sorgen. Seine Frau soll als Witwe entweder in Hellinghausen oder in Menzel wohnen. Sollte sie sich wieder verehelichen, sollen die als weitere Vormünder benannten Herren allein die Vormundschaft übernehmen. Seine Frau erhält dann dasjenige, was im Ehevertrag vereinbart wurde.

Neben dem Testator siegeln und unterschreiben auf dem Vorderblatt "Georg Herman Spiegel", "Johan Gerhart Droste zur Nienborgh", "Friederich Ferdinandt von Hörde" und "Johan Engelbert von Droste". Weiter siegeln und unterschreiben auf dem Rückblatt der Richter "Alhardus Lotharius Wildt", "Hermannus Gallenkamp" und "Mathias Cotman".

Darunter Vermerk der Witwe: Der Herr Obermarschall "von Droste" hat sich entschuldigt, er könne die Vormundschaft nicht übernehmen, weil er in Fulda seinen Wohnsitz nehmen wolle, und den Drosten "von Lansberg" vorgeschlagen. Auch der Bruder der Witwe, der Domherr, hat sich entschuldigt, ebenfalls der andere Bruder, der den hochwürdigen Herrn "von Spigel" vorgeschlagen habe.
Archiv   Hinnenburg
Bestand   N Menzel, Urkunden |   alle Regesten
Signatur N Urk. 072
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Altsignatur Paquet sub lit. G N. 6 Mentzel ad loculum primum.
Überlieferungsart Ausfertigung, Papierlibell, auf roter Schnur aufgedrückte Petschaften, Unterschriften.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.4   1650-1699
Datum Aufnahme 2011-04-11
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