Regest |
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Datum | 1691-01-03 Suche DWUD Suche Portal | Datum Bestand: früher | später | ||||||
Titel/Regest | Die sämtlichen Vormünder der unmündigen Kinder "von Schorlemer" und der Kurator Dr. "Wennecker" vereinbaren folgende Punkte: 1. die Witwe "von Schorlemer", die das Haus Hellinghausen in guten Zustand versetzt hat, darf als Witwenwohnung das Haus Hellinghausen bewohnen. Der dortige Konduktor soll das Haus räumen. Stattdessen soll sich ein Rezeptor um die Einkünfte und Rechte des Hauses kümmern. 2. Wegen der Forderung der "von Lieszkirchen" will man die Obligation der Stadt Hamm für das Kapital und die rückständigen Zinsen anbieten. 3. Am 12. Februar sollen die Verwalter ihre Rechnungen vorlegen. Dann soll auch über die Verpachtung von Menzel befunden werden. 4. Da man sich mit dem Eigentümer von Eickelborn nicht in der Güte einigen kann., soll der Kurator die Sache in Werl und Arnsberg weiter betreiben. 5. Der "Heineman" soll die Rechnung beim Vikar "Gallenkamp" einfordern und am 12. Februar vorlegen. |
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Vermerke | Rückseite: Inhaltsvermerk. | |||||||
Archiv | Hinnenburg | |||||||
Bestand | N Menzel, Urkunden | alle Regesten | |||||||
Signatur | N Urk. 086 | |||||||
Benutzungsort | LWL-Archivamt für Westfalen | |||||||
Altsignatur | Paquet sub lit. J N. 11 Mentzell ad loculum secundum. | |||||||
Überlieferungsart | Pro Memoria, Papier. | |||||||
Projekt | Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD) | |||||||
Systematik |
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Datum Aufnahme | 2011-04-11 | |||||||
Aufrufe gesamt | 3727 | |||||||
Aufrufe im Monat | 26 | |||||||
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