Regest

Datum 1728-03-08 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Ausstellungsort Hellinghausen
Titel/Regest Testament des "Maximilian Friderich Alexander von Schorlemmer" zu Hellinghausen, Menzel und Anröchte.

1. Befiehlt seine Seele dem Herrn.

2. Er will abends in der Stille in der Pfarrkirche St. Clemens in Hellinghausen bei seinem Vater "Ludolff Jobst von Schorlemmer" begraben werden. Auf dem Grabstein soll sein Wappen und das Datum seines Todes vermerkt werden. Über seinem Kirchenstuhl auf dem Chor soll sein Wappenschild gehängt werden.

3. Den Armen vermacht er aus den Hellinghäuser Gütern jährlich ein Malter Roggen auf fünf Jahre. Davon soll Brot gebacken werden, das vom Pfarrer zu Hellinghausen oder vom Haus Hellinghausen ausgeteilt werden soll.

4. Die Kapuziner zu Rüthen sollen 50 Rtlr. erhalten und dafür Messen für ihn lesen.

5. Die Pfarrkirche zu Hellinghausen erhält 50 Rtlr., die auf Zins angelegt werden sollen. Vom Zins gehen 1/2 Rtlr. an die Kirche, 2 Rtlr. an Pfarrer und Küster. Davon soll ein Jahrgedächtnis gehalten werden ebenso wie diejenigen für seinenVater und für seine Mutter "Goda Ursula geb. von Oynhausen". In der Kapelle zu Menzel soll eine Messe fundiert werden, die der Vikar zu Altenrüthen halten soll.

6. Als Erbin setzt er seine Schwester "Odilia Ursula Adolphina von Schorlemer", Frau Droste "von der Lippe" zu Vinsebeck, ein, der ihre Kinder im Erbe nach ihrer Disposition nachfolgen sollen.

7. Seiner treuen Haushälterin Witwe "Block gen. Weisgeber" vermacht er:

a. eine vollständige schwarze Kleidung von "Drap des Dames" nebst allem Zubehör, die sie nach seinem Tod erhalten soll,

b. nach Ablauf von sechs Wochen die vier besten Kühe, vier Rinder, zwei Kälber, sechs von den besten Schweinen und vier Faselferkel,

c. an Leinen ein Dutzend feine Servietten, ein Tischtuch, an grobem Zeug 2 Dutzend Servietten, 2 Tischtücher, 2 Handtücher,

d. ein Dutzend tägliche Zinnteller, 6 Schüsseln und ein Lampett (Kanne) von Zinn,

e. ein bestes Bett mit allem Zubehör und ein Gesindebett,

f. 2 Paar feines Leinenbettlaken mit dem Überzug, 4 Paar grobe Laken mit 3 Paar Kissenbezüge,

g. den neuen Branntweinkessel, den Braukessel mit den nötigen Wannen (buddens).

h. Der ihr noch zustehende Liedlohn und das Geld, das sie dem Aussteller vorgeschossen hat, ist ihr akkurat zu erstatten. Wenn sie das Haus Menzel in Pachtung nehmen will, soll sie hierzu die erste sein, da sie sich dort am besten auskennt.

i. Er schenkt ihr das neue Häuschen auf der Burg. Sollte dieses Haus verkauft werden, hat das Haus Menzel das Vorkaufsrecht, da der Platz zur adeligen Freiheit der Burg gehört.

k. Sie soll auf Lebenszeit jährlich ein Malter Roggen und ein Malter Gerste sowie zwei gute Brandbäume vom Haus Menzel erhalten und ihr soll bei der Mast ein Schwein frei gehalten werden.

Zusatz am 08.05.1728.

Sollte seine Schwester vor ihm verstorben sein, sollen ihre Kinder das Erbe antreten.
Archiv   Hinnenburg
Bestand   N Menzel, Urkunden |   alle Regesten
Signatur N Urk. 138
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Vom weltlichen Hofgericht zu Paderborn beglaubigte Abschrift von 1742 August 17.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.5   1700-1749
Datum Aufnahme 2011-04-11
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