Regest

Datum 1732-07-26 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Ausstellungsort Eickelborn
Titel/Regest 1696 war beim Reichskammergericht zu Wetzlar ein Rechtsstreit zwischen dem Freiherrn "von Diepenbruch" zu Empel, Hövel, Grone, Millingen und Hilbeck einerseits und den Herren "von Schorlemmer" zu Hellinghausen, Menzel, Eickelborn und Bettinghausen wegen des Nachlasses der "Elisabeth geb. von Pentling", Tochter der Eheleute "Anna von Beeringhausen" und "Hermann von Pentling" und Ehefrau des "Bernhardt von Münster" zu Meinhövel, entstanden. Mit Urteil vom 07.03.1731 und vom 03.03.1732 hat das Gericht entschieden, dass die "von Schorlemmer" den Münsterischen Erben, nunmehr "Carl Philip Christian von Wartensleben", Schwiegersohn des "Arnold Bertram von Diepenbruch", den achten Teil der Güter zu Eickelborn und Menzel aufgrund des 1700 erlassenen Mandats deoccupando abtreten müssen und für die Nutznießung der Güter seit 1669 abzurechnen haben. Um nun diesen Rechtsstreit, der schon so lange unter ihnen und früher denen "von Münster" und "Wilhelm" und "Margarethe von Hugenpoth", Ehefrau des "Gerd Falcke von Gahlen", mit den "von Schorlemmer" gedauert hat, zum Abschluss zu bringen, haben die Parteien folgenden Vergleich getroffen:

1. "Carl Philip Christian von Wartensleben" zu Ecksten, hess. Oberforstmeister in der Grafschaft Schaumburg, der den umstrittenen Nachlass von seinem Schwiegervater als Mitgift erhalten hat, tritt den Herren "Maximilian Friederich Alexander von Schorlemmer" zu Hellinghausen und Menzel und "Frantz Gaudentz Moritz von Schorlemmer" zu Eickelborn und Bettinghausen alle seine Rechte an den Gütern und den ihm rechtlich zuerkannten Einkünften ab, wogegen

2. die beiden Herren "von Schorlemmer" ihm 15.000 Rtlr. zahlen, davon 5000 Rtlr. bis kommenden Weihnachten. Die restlichen 10.000 Rtlr. sind bis zur Ablösung mit 4 % zu verzinsen.

Die Vertragspartner unterschreiben und siegeln.
Vermerke Rückseite: Inhaltsvermerk.
Archiv   Hinnenburg
Bestand   N Menzel, Urkunden |   alle Regesten
Signatur N Urk. 140
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Altsignatur Paquet sub lit. J N. 13 Mentzell ad loculum secundum.
Überlieferungsart Ausfertigung, Papier, 3 Unterschriften und aufgedrückte Siegel.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.5   1700-1749
Datum Aufnahme 2011-04-11
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