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Regest |
Datum |
1740-10-25 Suche DWUD Suche Portal |
Datum Bestand: früher
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später
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(und 26)
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Ausstellungsort |
Hamm und Hellinghausen |
Titel/Regest |
"Maximilian Friderich Alexander von Schorlemer" zu Hellinghausen und Menzel vergleicht sich mit "Jodocus Edmundus von Siegen", Propst zu Xanten und Herr zu Niederhausen, wegen einer Forderung des letzteren aufgrund einer Rentverschreibung von 1626 über 1.300 Rtlr. Hierüber war beim Offizialatsgericht Werl am 27.11.1739 ein Urteil ergangen, nach dem Freiherr von Schorlemer die rückständigen Zinsen sofort, das Kapital samt den Unkosten innerhalb eines halben Jahres abtragen solle. Da sich nun der Freiherr von Schorlemer beklagt hat, dass er in diesen geldklemmenden Zeiten nicht so bald zu Geld gelangen könne, ist zwischen ihm und dem Propst vereinbart worden, dass, da nach Tilgung von Zinsen in Höhe von 1.740 Rtlr. noch 170 Rtlr. an Zinsen ausstehen, diese restlichen 170 Rtlr. jährlich mit 25 Rtlr. in Hamm getilgt werden sollen. Das Kapital der 1300 Rtlr. bleibt derzeit stehen und ist jährlich mit 65 Rtlr. zu verzinsen. Sollten die Zinsen nicht fristgerecht gezahlt werden, behält sich der Propst die Exekution vor. Die Unkosten sind vom Freiherrn von Schorlemer mit 35 Rtlr. bezahlt. Beide Seiten kündigen Unterschriften und Siegel an. |
Vermerke |
Rückseite: Inhaltsvermerk. |
Archiv |
Hinnenburg |
Bestand |
N Menzel, Urkunden | alle Regesten |
Signatur |
N Urk. 144 |
Benutzungsort |
LWL-Archivamt für Westfalen |
Altsignatur |
Paquet sub lit. F N. 15 Mentzell ad loculum secundum. |
Überlieferungsart |
Abschrift, Papier, zusätzlich zu den Parteien Unterschriften von "Henrich Dietherich Unckenbolt", "Johan Henrich Unckenbolt" und "Sebastianus Josephus Müncker" als Zeugen. |
Projekt |
Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD) |
Systematik |
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Datum Aufnahme |
2011-04-11 |
Aufrufe gesamt |
2596 |
Aufrufe im Monat |
12 |