Regest

Datum 1745-05-02 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Ausstellungsort Paderborn
Titel/Regest Nach dem Absterben des "Maximilian Friderich Alexander von Schorlemer" am 1. August 1742 einigen sich seine Schwester "Odilia Ursula Adolphina von der Lippe geb. von Schorlemer" als Allodialerbin und die Brüder "Christoph Ludwig" und "Anselm Adolph von Schorlemer" zu Eickelborn als Lehnserben über ihre Ansprüche am Nachlass des Verstorbenen.

Frau von der Lippe hat zu fordern ihren Brautschatz in Höhe von 4000 Rtlr. und die Meliorationen am Haus Niederhellinghausen, doch stehen auf Niederhellinghausen aufgrund der Erbteilung vom 12.06.1667 noch Schulden in Höhe von 7.793 Rtlr. Aufgrund ihrer Forderungen hatte sich die Frau von der Lippe neben dem Gut Menzel, das ihr unstreitig zugefallen ist, auch in die Einkünfte von Niederhellinghausen einsetzen lassen, die sie von August 1742 bis 1744 genossen hat.

Nunmehr wird vereinbart, dass das Haus Niederhellinghausen samt seinen in der Herrschaft Friedhartskirchen belegenen Zubehörungen als Lehen der Dompropstei Köln den Brüdern von Schorlemer zufallen soll, während die außerhalb der Herrschaft gelegenen Teile als allodial anzusehen sind und als gesonderter Vermögensteil behandelt werden soll. Die Schulden in Höhe von 7.793 Rtlr., die "Ludolph Jobst von Schorlemer", der Vater der Frau von der Lippe, 1667 auf seine Güter Niederhellinghausen und Menzel übernommen hat, wird die Frau von der Lippe übernehmen. Wegen ihrer Brautschatzforderung wird für die Frau von der Lippe auf dem Gut Niederhellinghausen eine Schuld von 2.000 Rtlr. eingetragen, die mit 4 % verzinst werden soll. Für die Meliorationen wird zu Gunsten der Frau von der Lippe ein Betrag von 2.104 Rtlr. festgesetzt, der ebenso wie der Betrag aus dem Brautschatz aus dem Sondervermögen zu verzinsen ist. Dieses Sondervermögen können die Brüder an sich lösen, es fällt aber an die Frau von der Lippe und ihre Erben, falls die männliche Linie der Brüder ausstirbt. Die Frau von der Lippe verzichtet auf den Ersatz von Prozesskosten in Höhe von mehr als 1.500 Rtlr., die ihr Vater und Bruder für Niederhellinghausen ausgegeben haben. Dafür verzichten die Brüder von Schorlemer auf den Ersatz für die Einkünfte, die Frau von der Lippe bis 1744 vom Gut Niederhellinghausen bezogen hat und wollen auch die Forderungen der drei Töchter des "Moritz Gaudentz von Schorlemer" zu Eickelborn befriedigen.

Sämtliche Forderungen der Frau von der Lippe belaufen sich auf zusammen 8.000 Rtlr., wofür ihr jährlich 359 Rtlr. an Zinsen zustehen.

Den Brüdern von Schorlemer wird gestattet, den allodialen Zehnten im Lohuder Berwick und Stockeler Zehnten, der für 1.000 Rtlr. dem Bürgermeister Roskamp zu Soest versetzt ist, einzulösen. Alle weiteren Schulden, die der Vater und der Bruder der Frau von der Lippe nach 1667 gemacht haben, werden von der Frau von der Lippe übernommen. Frau von der Lippe überlässt den Brüdern von Schorlemer bestimmte allodiale Gefälle des Hauses Niederhellinghausen und verspricht auch, die zum Haus gehörigen Archivalien herauszugeben.

Wegen des seit 1718 in Köln anhängigen Prozesses wegen der Zehntpflichtigen zu Völlinghausen behält sich die Frau von der Lippe die eventuelle Forderung der von ihrem Bruder aufgewandten Prozesskosten vor. Schließlich wird dem ehemaligen Rentmeister Müncker eine Räumungsfrist für Niederhellinghausen bis Ende August eingeräumt und die Einhaltung der von ihm geschlossenen Pachtverträge durch die Brüder von Schorlemer garantiert.
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Archiv   Hinnenburg
Bestand   N Menzel, Urkunden |   alle Regesten
Signatur N Urk. 149
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Ausfertigung, Papierlibell, Unterschriften und aufgedrückte Siegel von: 1. "Odillia Ursula Adolffina v. d. Lippe gb. von Schorlemer", 2. "Johan Friderich von der Lippe", 3. "Christoph Ludovig von Schorlemer", 4. "Joannes Franc. Todt", Vikar und Amtmann des Stifts Überwasser in Münster und Mandatar des "Anselm Adolph von Schorlemer" (Siegelbild: Sensenmann), 5. "Ferdinand Wrede, 6. "Sebastian Joseph Müncker", 7. "Mich. Engelbertus Mertens", 8. "Joannes Meinolphus Wilpe".- 06.05.1745 Bestätigung durch das Paderborner geistliche Hof- und Offizialatsgericht.- Angehängt ist ein Status der Einkünfte des Hauses Niederhellinghausen aus den Feudal- und Allodialgütern.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.5   1700-1749
Datum Aufnahme 2011-04-11
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