Regest

Datum 1749-01-27 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(1750 April 12)
Titel/Regest Grundstücktausche des Freiherrn von der Lippe mit Clöer und Rump wegen des Neubaus eines adeligen Hauses in Menzel.

27.01.1749 Vor dem Gericht Rüthen sagt auf Verlangen des Freiherrn von der Lippe der "Niclas Rövenkamp" genannt der alte Krämer aus, dass er vor etlichen Jahren das von den bisherigen Bewohnern verlassene Krämers Haus übernommen habe und wieder instandgesetzt habe. Haus und Hof seien dem adeligen Haus Menzel zugehörig. Sein Schwiegersohn "Peter Kemper" genannt der junge Krämer erklärt, dass er das Haus dem Gutsherrn abtreten wolle, wenn dieser dafür sorge, dass er mit seiner Frau, seinen fünf Kindern und dem alten Schwiegervater geeigneten Ersatz dafür erhielte.

28.01.1749 Der Kolon Klöer (auch Clöer) erklärt auf entsprechende Frage, dass er dem Herrn von der Lippe sein Haus und Hof abtreten wolle, wenn er adäquaten Ersatz dafür erhält. Angeboten wird ihm Krämers Haus und Hof.

08.10.1749 Vor dem Stadt- und Gogericht Rüthen erscheinen "Georg Heinrich Brummel", Rentmeister und Bevollmächtigter des Freiherr von der Lippe zu Vinsebeck, und der Kolon "Johan Philip Kirsch gen. Clöer" zu Menzel. Da der Herr von der Lippe im Dorf Menzel ein neues adeliges Haus bauen will, tritt "Clöer" dem Herrn von der Lippe den von ihm gepachteten Hof, wie er an der Landstraße und an Rumps Hof liegt, im Umfang von einem Morgen und 7 1/2 Graberuten ab. Clöer erhält das Material des alten baufälligen Hauses und einen Pachtnachlass von 17 Rtlr. 18 Groschen wegen der Obstbäume. Clöer erhält als Ersatz ein neues unweit der so genannten steinernen Burg gelegenes freies Haus, auf das die Personal- und Reallasten, denen auch die anderen Bauernhäuser unterworfen sind, übertragen werden. Dazu gehört ein Garten am Fahrweg und an Calles Hof gelegen und drei Gartenstücke, die bisher Rades, Voss und Kramer in Pacht hatten. Obwohl dieses Land erheblich besser als das alte ist, hat Clöer nur die Lasten zu übernehmen, die er bisher vom alten Gut zu tragen hatte.

27.11.1749 Rentmeister Brummel weist dem Clöer ein Sechsgart freien Landes an, woraus dieser einen Zehnt entrichten soll, den er bisher von einem anderen Sechsgart, das dem Herrn von der Lippe abgetreten worden ist, zu geben hatte.

27.11.1749 Im Auftrag des Herrn von der Lippe überträgt dessen Rentmeister "Georg Henrich Brummel" dem Kolon "Joan Henrich Beerman gen. Rump" für einen Garten von einem halben Morgen an Clöers Hof, den Herr von der Lippe für seinen Bau benötigt, einen Morgen freien Landes am Effelner Weg. Alle Lasten des abgetretenen Gartens werden auf den Morgen übertragen.

12.04.1750 Auf Bitte des Freiherrn von der Lippe genehmigen Landdrost und Deputierte des Herzogtums Westfalen den Landtausch mit den Kolonen Clöer und Rump und die Übertragung der Schatzungspflicht auf die an die Kolonen abgetretenen Grundstücke.
Archiv   Hinnenburg
Bestand   N Menzel, Urkunden |   alle Regesten
Signatur N Urk. 156
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Ausfertigungen, Papier.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.5   1700-1749
Datum Aufnahme 2011-04-11
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