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Regest |
Datum |
1772-08-08 Suche DWUD Suche Portal |
Datum Bestand: früher
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später
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(nd 10)
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Ausstellungsort |
Hinnenburg und Körtlinghausen |
Titel/Regest |
Zwischen der Obristhofmeisterin Freifrau "von der Asseburg geb. von der Lippe" als Erbfrau zu Menzel und dem kurkölnischen Oberjägermeister "von Weichs" zu Körtlinghausen wird wegen der Höfe "Fischer" und "Canstein" zu Kellinghausen, von denen beide Parteien bisher zu gleichen Teilen die jährlichen Nutzungen erhalten haben, folgende Vereinbarung getroffen:
Frau von der Asseburg tritt dem Herrn von Weichs ihre Hälfte vom Hof Fischer ab und erhält dafür vom Herrn von Weichs die von diesem bisher vom Hof Canstein bezogenen Einkünfte. Da die Einkünfte von Fischers Hof um 4 Rtlr. 20 Gr. 6 Pf. höher als vom Hof Canstein sind, überlässt Herr von Weichs der Frau von der Asseburg seine Forderung an Cansteins Hof in Höhe von 95 Rtlr. 22 Gr., gibt zusätzlich in bar 10 Louisdor und will den Rückstand von Fischers Hof berichtigen. Herr von Weichs verzichtet auf die Schäferei, die ursprünglich dem Hof Fischer verpachtet war und nun vom Haus Menzel genutzt wird. Der Vertrag wird zweifach ausgefertigt und von den Vertragspartnern unterschrieben und gesiegelt. |
Vermerke |
Rückseite: Inhaltsvermerk. |
Archiv |
Hinnenburg |
Bestand |
N Menzel, Urkunden | alle Regesten |
Signatur |
N Urk. 166 |
Benutzungsort |
LWL-Archivamt für Westfalen |
Altsignatur |
Paquet sub Lit. J N. 18 Mentzell ad loculum 2. |
Überlieferungsart |
Ausfertigung, Papierheft, Unterschriften und aufgedrückte Siegel.- Darunter: 1773 Januar 7 Bestätigung durch das Gericht Rüthen. Ertragsberechnung für die beiden Höfe. |
Projekt |
Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD) |
Systematik |
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Datum Aufnahme |
2011-04-11 |
Aufrufe gesamt |
3523 |
Aufrufe im Monat |
20 |