Regest

Datum 1772-08-08 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(nd 10)
Ausstellungsort Hinnenburg und Körtlinghausen
Titel/Regest Zwischen der Obristhofmeisterin Freifrau "von der Asseburg geb. von der Lippe" als Erbfrau zu Menzel und dem kurkölnischen Oberjägermeister "von Weichs" zu Körtlinghausen wird wegen der Höfe "Fischer" und "Canstein" zu Kellinghausen, von denen beide Parteien bisher zu gleichen Teilen die jährlichen Nutzungen erhalten haben, folgende Vereinbarung getroffen:

Frau von der Asseburg tritt dem Herrn von Weichs ihre Hälfte vom Hof Fischer ab und erhält dafür vom Herrn von Weichs die von diesem bisher vom Hof Canstein bezogenen Einkünfte. Da die Einkünfte von Fischers Hof um 4 Rtlr. 20 Gr. 6 Pf. höher als vom Hof Canstein sind, überlässt Herr von Weichs der Frau von der Asseburg seine Forderung an Cansteins Hof in Höhe von 95 Rtlr. 22 Gr., gibt zusätzlich in bar 10 Louisdor und will den Rückstand von Fischers Hof berichtigen. Herr von Weichs verzichtet auf die Schäferei, die ursprünglich dem Hof Fischer verpachtet war und nun vom Haus Menzel genutzt wird. Der Vertrag wird zweifach ausgefertigt und von den Vertragspartnern unterschrieben und gesiegelt.
Vermerke Rückseite: Inhaltsvermerk.
Archiv   Hinnenburg
Bestand   N Menzel, Urkunden |   alle Regesten
Signatur N Urk. 166
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Altsignatur Paquet sub Lit. J N. 18 Mentzell ad loculum 2.
Überlieferungsart Ausfertigung, Papierheft, Unterschriften und aufgedrückte Siegel.- Darunter: 1773 Januar 7 Bestätigung durch das Gericht Rüthen. Ertragsberechnung für die beiden Höfe.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.6   1750-1799
Datum Aufnahme 2011-04-11
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